Ab Februar 2023 gehört eine Maske in den Verbandskasten
Schon lange ist es angekündigt, jetzt sollten Autofahrer es beachten: In den Verbandskasten gehören ab Februar 2023 zwei Masken. Etwas anderes flieht dafür raus.
Hamm - Er gehört in jedes Auto und kann im Notfall Leben retten: der Verbandskasten. Bereits im Februar 2022 wurde beschlossen, dass sich etwas an dem Inhalt ändern soll. Laut der neuen DIN-Ausgabe müssen nun zwei medizinische Masken in dem Kasten zu finden sein. Dafür werden das zweite Dreieckstuch und das Verbandstuch gestrichen. Die Übergangsfrist geht noch bis zum 31. Januar 2023, dann soll der neue Verbandskasten in den Autos auf Deutschlands Straßen vorhanden sein. Was müssen Autohalter jetzt beachten? Droht eine Strafe, wenn man die Frist verpasst?
Ab Februar 2023 gehören Masken in der Verbandkasten: Was Sie beachten müssen
Allgemein: Einen Verbandskasten im Fahrzeug zu haben, ist verpflichtend. Lediglich Motorradfahrern wird es nicht vorgeschrieben, wenngleich auch hier eine Empfehlung gilt. Fehlt im Auto der Erste-Hilfe-Kasten, ist er nicht vollständig oder abgelaufen, kann bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld von bis zu zehn Euro auf einen zukommen. Nicht nur deswegen, auch um im Falle eines Notfalls vorbereitet zu sein, sollte man also einen Blick auf den Verbandskasten haben. Es ist immer gut zu wissen, wo im Auto er sich befindet und wann er abläuft.
„Welches Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden muss, richtet sich nach der DIN 13164 und dem §35 h der Straßenverkehrszulassungsordnung“, erklärt ADAC-Unternehmenssprecherin Katharina Lucà auf Anfrage von wa.de. Ab Februar 2023 gilt die bereits im Vorjahr beschlossene DIN-Ausgabe Februar 2022 mit den zwei Corona-Masken und den weggelassenen Dreiecks- und Verbandstüchern.
Aber: In der Straßenverkehrsordnung sind diese Änderungen noch nicht verankert. Es ist für Fahrzeughalter also nicht verpflichtend, die Änderungen umzusetzen. Die beiden medizinischen Masken müssen also nicht nachgerüstet werden. Bei einer Kontrolle darf kein Verwarnungsgeld verlangt werden, wenn die beiden Masken fehlen. Wichtig ist, dass der Verbandskasten den DIN-Ausgaben von 1998, 2014 oder eben 2022 entspricht.
Änderungen am Verbandskasten: Das müssen Autofahrer beachten
Wenn es allerdings noch keine gesetzliche Pflicht ist, dass der Verbandskasten der DIN-Ausgabe von 2022 entspricht und es somit bei einer Kontrolle in Ordnung ist, wenn die beiden medizinischen Masken nicht vorhanden sind, stellt sich natürlich die Frage: Dürfen dann denn trotzdem, wie in der neuen DIN-Ausgabe, ein Dreieckstuch und das Verbandstuch weggelassen werden oder könnte es dann zu Problemen kommen?
Darauf hat Katharina Lucà eine eindeutige Antwort: „Auch wenn die StVZO noch nicht angepasst wurde, dürfen nach Auskunft des Bundesministeriums Verbandkästen nach der neuen DIN 13164, Ausgabe Februar 2022 bereits jetzt verwendet werden.“ Wenn also die beiden Masken vorhanden sind, können die beiden Tücher weggelassen werden. Wenn ein zweites Dreieckstuch und das Verbandstuch vorhanden sind, brauchen die Masken nicht im Verbandskasten zu liegen. Was allerdings nicht funktioniert: Weder Masken noch die beiden Tücher mit sich zu führen. Dann würde keine der DIN-Vorgaben erfüllt werden und der Verbandskasten weist einen Mangel auf. Es kann also zu einem Verwarnungsgeld kommen.
Welche Utensilien gehören nach der DIN-Ausgabe von Februar 2022 also in den Verbandskasten:
- 1 Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm
- 4 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm
- 2 Verbandpäckchen, DIN 13151-M
- 1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G
- 2 Gesichtsmasken , mind. Typ 1, nach DIN EN 14683
- 1 Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm
- 6 Kompressen, 10 cm x 10 cm
- 2 Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
- 3 Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
- 1 Dreiecktuch, DIN 13 168-D
- 1 Rettungsdecke, 210 x 160 cm
- 1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
- 4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455
- 1 Erste-Hilfe-Broschüre
- 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
- 1 14-teiliges Fertigpflasterset
- 1 Verbandpäckchen K
Die neue DIN-Ausgabe bei Verbandskästen, die nach der einjährigen Übergangszeit nun gilt, ist nicht die einzige Änderung im Jahr 2023. Auch bei Steuern, Rente, Krankenkassen und Kindergeld müssen sich Deutsche auf Neuerungen gefasst machen. Und auch speziell für Autofahrer hält das neue Jahr einige Neuerungen bereit.