Autofahrer: Ungeschickter Fehler auf Parkplätzen kann teuer werden
Auf dem Parkplatz sollten Autofahrer in Deutschland besonders vorsichtig sein. Wer keine Acht gibt, muss mit hohen Kosten rechnen.
Deutschland - Egal ob in der Innenstadt, beim Einkaufen oder beim Arzt: Parkplätze - vor allem in Großstädten - sind oft ziemlich klein* und rar gesät. Und die Gefahr, beim Aussteigen ein anderes Auto mit der geöffneten Tür zu treffen, ist umso größer. Autofahrer sollten deshalb am besten schon beim Parken darauf achten, ausreichend Platz zu den umliegenden Fahrzeugen zu lassen. Sonst drohen teure Schäden, berichtet RUHR24*.
Autofahrer in Deutschland: Wer haftet für Fahrzeug-Schäden auf dem Parkplatz?
Wer auf einem Parkplatz beim Türöffnen ein anderes Auto beschädigt oder vielleicht sogar einen Passanten mit der Tür trifft, muss dafür haften. Das entschied nun das Landgericht Saarbrücken mit einem neuen Urteil, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet hat.
Dem Urteil liegt folgender Vorfall zugrunde: Eine Frau parkte in Saarbrücken in einen schräg liegenden Parkplatz ein. Dabei stieß sie mit der geöffneten Tür eines anderen Autos zusammen. Wer für den Unfall haftet, musste schließlich ein Gericht klären. Immerhin war sich keiner der Verkehrsteilnehmer einer Schuld bewusst.
Unachtsames Tür öffnen auf dem Parkplatz kann für Autofahrer schnell teuer werden
Konkret entschied das Landgericht folgendermaßen: Die Frau mit der geöffneten Tür haftet zu drei Vierteln - die parkende Frau nur zu einem Viertel.
Doch das bedeutet nicht, dass die parkende Frau gar keine Schuld trägt. Vor Gericht gab sie zu, dass sie sich beim Parken nur vergewissert habe, ob neben ihr ein Auto stehe, nicht aber, ob ein Fahrzeug von hinten in den Parkplatz einfahren würde.
Das Vorgehen bewerteten die Richter als sorgfaltswidrig. Die Frau hätte während des gesamten Parkvorgangs das rückwärtige Geschehen im Blick haben müssen. Vor allem, weil die geöffnete Tür in ihren Parkplatz hereinragte (mehr Verkehrsthemen* auf RUHR24).
Autofahrer müssen beim Türöffnen auf Parkplätzen besonders vorsichtig sein
Konkret bedeutet das Urteil aus Saarbrücken also, dass Verkehrsteilnehmer beim Türöffnen besonders vorsichtig sein müssen, weil sie sonst für entstandene Schäden aufkommen müssen. Aber auch Einparkende müssen auf die anderen Verkehrsteilnehmer neben der Parklücke Rücksicht nehmen.
Nicht feststellen konnte das Landgericht, ob die parkende Frau gegen ihre Pflicht, besonders vorsichtig in die Lücke zu fahren, verstoßen hatte.

Beim Tür öffnen ein parkendes Auto beschädigen - hohes Bußgeld droht Autofahrern
Übrigens: Wer mit seiner Autotür gegen ein anderes parkendes Auto stößt, muss den Fahrzeugbesitzer über den entstandenen Schaden umgehend informieren. Um Streitigkeiten oder längere Diskussionen ist es ratsam, die Polizei wegen des Unfalls - unabhängig davon, wie groß der Schaden ist - zu informieren.
Einen Zettel mit den eigenen Personalien zu hinterlegen, reicht nicht aus. Wer den Unfallort verlässt, ohne den Fahrzeughalter oder die Polizei zu informieren, begeht Fahrerflucht. Diese wird nach dem Strafgesetzbuch (StGB) als Straftat gewertet und mit einem Bußgeld sowie drei Punkten in Flensburg* bestraft. Im schlimmsten Fall droht sogar eine Haftstrafe. *RUHR24 ist Teil des Redaktionsnetzwerks von IPPEN.MEDIA