Gartenarbeit von der Steuer absetzen: So bekommen Sie Geld zurück
Der Frühling beginnt bald. Viele Menschen lassen dann im Garten Arbeiten erledigen. Wussten Sie, dass Sie die Gartenarbeit von der Steuer absetzen können?
Soest - Einen Garten zu besitzen, bedeutet viel Arbeit. Säen, gießen, düngen, mähen, schneiden - das Grün will gepflegt werden. Hobbygärtner wissen: Wer einen schönen Garten haben möchte, muss Geld investieren. Es gibt aber gute Nachrichten: Gartenarbeit lässt sich von der Steuer absetzen.
Erlauben tut dies Paragraf 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG). Hier werden „Steuerermäßigungen bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen“ geregelt. Und da fällt auch Gartenarbeit drunter.
Gartenarbeit von der Steuer absetzen? So bekommen Sie Ihr Geld zurück
Wie die Zeitschrift „Mein schöner Garten“ berichtet, gibt es für die Steuervergünstigungen bestimmte Bedingungen. So muss der Garten zu einem Haus gehören, in dem der Auftraggeber für die Gartenarbeit - Eigentümer oder Mieter - wohnt. Das gilt auch bei Ferienhäusern, Schrebergärten, Zweit- und Wochenendwohnungen. Dabei muss der Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet sein.

Weiter heißt es, dass die Gartenarbeit nicht mit einem Neubau des Hauses zusammenfallen darf. Die Zeitschrift nennt hier das Beispiel Wintergarten: Entsteht dieser im Zuge eines Neubaus, kann er nicht von der Steuer abgesetzt werden.
Und jetzt zum eigentlich Wichtigen: das Geld. Laut EStG § 35a können Sie maximal 20 Prozent der Gesamtkosten für Gartenarbeit von der Steuer absetzen. Obergrenze sind 5.200 Euro pro Jahr.
Gartenarbeit steuerlich absetzbar: So geht‘s
Unterschieden werden muss in der Steuererklärung zwischen Handwerksleistung und haushaltsnahe Dienstleistung. Laut „Mein schöner Garten“ fallen unter ersteres einmalige Arbeiten wie Reparaturen, Erdaufschüttungen oder der Bau einer Terrasse, für die ein Handwerker beauftragt wird. Dabei werden auch Lohn-, Fahrt- und Entsorgungskosten sowie Kosten für den Einsatz von Maschinen und Verbrauchsmittel einberechnet. Nach einem Urteil von Bundesfinanzhof (Grundlage §35a, Abs. 3 EStG) dürfen pro Jahr 20 Prozent von maximal 6000 Euro für Handwerksdienstleistungen abgesetzt werden, also 1200 Euro.
Wer einen Dienstleister für Arbeiten engagiert, die man selbst erledigen könnte, wie etwa regelmäßig Pflege- und Instandhaltungsarbeiten im Garten, kann dies unter haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen. Hier sind 20 Prozent von maximal 20.000 Euro im Jahr drin, also 4000 Euro.
Und hier noch einmal das Wichtigste im Überblick:
- Bei der Gartenarbeit lassen sich bis zu 5.200 Euro im Jahr von der Steuer absetzen.
- Handwerksleistung: 20 Prozent von maximal 6000 Euro = 1200 Euro im Jahr.
- Haushaltsnahe Dienstleistung: 20 Prozent von maximal 20.000 Euro = 4000 Euro im Jahr.
- Die Gartenarbeit darf nicht mit einem Neubau des Hauses zusammenhängen.
- Die Steuervergünstigungen für Gartenarbeit gelten sowohl für Eigentümer wie auch für Mieter, die die Arbeiten in Auftrag geben.
Apropos Gartenarbeit im Frühling: Das Schneiden der Hecke ist seit März nur eingeschränkt erlaubt - es droht eine hohe Strafe. Dafür stehen aber bald andere Arbeiten im heimischen Garten an. Die Beete sollten im besten Fall im April auf die erste Aussaat für das eigene Gemüse vorbereitet werden. *soester-anzeiger.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.