Drittes Entlastungspaket: Wie viel Geld gibt es? Und wann ist die Auszahlung?
Das dritte Entlastungspaket bringt Millionen Haushalten finanzielle Erleichterung. Wann ist Auszahlung? Wie viel Geld bekommt man konkret.
Hamm - Alles wird teurer, vor allem die Energiepreise schießen derzeit in die Höhe. Millionen Bürger in Nordrhein-Westfalen und ganz Deutschland könnten bald an ihre finanziellen Grenzen stoßen - nicht zuletzt wegen der Belastungen durch die Gasumlage ab Oktober - so lässt sie sich berechnen.
Die Bundesregierung um Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) steuert daher mit dem dritten Entlastungspaket gegen. Es enthält eine Reihe von Maßnahmen, um Haushalte finanziell zu unterstützen. Die wichtigsten Fragen sind: Wann kommt das Geld an? Wie schnell wird es ausgezahlt? Und um wie viel Geld reden wir überhaupt?
Entlastungspaket 3: Wie schnell bekomme ich Geld - und wie viel?
Das Entlastungspaket 3 setzt sich aus mehreren Instrumenten zusammen. Das einfachste und greifbarste sind Einmalzahlungen. Analyse: Von welchen Maßnahmen Arbeitnehmer, Rentner, Studenten und Empfänger von Sozialhilfe profitieren.
Studierende und Auszubildende sollen zum 1. Dezember 2022 einmalig eine Energiepreispauschale von 200 Euro erhalten. 300 Euro soll es zum selben Stichtag für Rentnerinnen und Rentner geben. Die Wege des Geldes sind unterschiedlich kompliziert: Rentner bekommen das Geld unbürokratisch über die Rentenversicherung ausgezahlt. Schwieriger wird es für die Studentinnen und Studenten. Hier muss der Zahlungsweg noch gemeinsam mit den Bundesländern gefunden werden.
Für Berufstätige war bereits mit dem zweiten Entlastungspaket eine Energiepreispauschale von 300 Euro auf den Weg gebracht worden. Auch Minijobber kommen an diese Energiepreispauschale (EPP).
Entlastungspaket 3: Wann kommen Wohngeld, Bürgergeld und Kindergeld?
Ein zweiter großer Bereich des Entlastungspakets soll langfristiger als die Einmalzahlungen wirken. Es geht um breitere Reformen etwa bei Kindergeld und Wohngeld. Dazu kommt das neue Bürgergeld. Diese Maßnahmen treten ab dem 1. Januar 2023 in Kraft. Einige von ihnen, etwa das Kindergeld, entfalten ihre Wirkung sofort, andere dagegen mittel- bis langfristig.
- Das Kindergeld wird ab dem 1. Januar 2023 um 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind erhöht - von 219 auf 237 Euro. Zudem wird der Höchstbetrag des Kinderzuschlages auf 250 Euro monatlich erhöht.
- Das Wohngeld wird zum 1. Januar 2023 so reformiert, so dass mehr Menschen - etwa auch Rentner - Anspruch darauf haben und steigende Heizkosten dauerhaft abgefedert werden. Zusätzlich bekommen Bezieher von Wohngeld einen einmaligen Heizkostenzuschuss für den Zeitraum von September 2022 bis Dezember 2022. Er beträgt einmalig 415 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt, 540 Euro für zwei Personen und für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro. Details zur Auszahlung und wann sie erfolgt, sind noch nicht bekannt.
- Das Bürgergeld wird eingeführt. Anfang 2023 sollen die Regelsätze für Bedürftige auf rund 500 Euro erhöht werden.
- Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) wird zum 1. Januar 2023 auf monatlich 2000 Euro angehoben.
- Zum 1. Januar 2023 werden die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif angepasst.
Entlastungspaket 3: Nachfolger für 9-Euro-Ticket im Januar
Noch kein konkretes Datum hat der Nachfolger des 9-Euro-Tickets - und auch noch keinen Preis, da die Bundesländer der Finanzierung noch zustimmen müssen. Nach den Plänen der Ampelregierung um Bundeskanzler Olaf Scholz soll es im Januar 2023 kommen und zwischen 49 und 69 Euro kosten.
Einige der Entlastungsschritte, auf die sich die Ampel-Koalition neu geeinigt hat, greifen also kurzfristig, andere haben Wirkungen bis weit über den Winter hinaus. Das Entlastungspaket, das am 4. September 2022 verkündet wurde, beinhaltet noch viele weitere Maßnahmen wie die Strompreisbremse oder Änderungen etwa beim Arbeitnehmerpauschbetrag oder der Entfernungspauschale.