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Rentner, aufgepasst: Wie Sie den Anspruch auf Grundrente verlieren

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Von: Robin Dittrich

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Die Grundrente soll Millionen Rentnern in Deutschland helfen. Die Liebe kann jedoch verhindern, dass die Grundrente ausgezahlt wird.

Update vom 10. Februar 2023: Frauen haben sich oft um die Erziehung der Kinder gekümmert – und nicht in die Rentenkasse eingezahlt. Das sorgt für Herausforderungen als Rentner – wie hoch die Rente einer Hausfrau ist.

Erstmeldung: Hamburg/Berlin – Die Grundrente soll Verbraucher in Deutschland unterstützen, die über 35 Jahre gearbeitet, aber wenig verdient haben. Laut der Bundesregierung sollen rund 1,3 Millionen Rentner von der Grundrente profitieren. Eine Heirat kann die Grundrente verhindern – worauf Rentner achten sollten.

Rentner:Eine nicht mehr oder überwiegend nicht mehr erwerbstätige Person, die ihren Lebensunterhalt aus einer Rente bestreitet
Rente:Gesetzliche oder private Versicherungsleistung
Abgrenzung Privatier:Leben von ihrem angesparten Vermögen
Abgrenzung Pensionär:Erhalten statt einer Rente eine Pension, also eine meist staatliche Versorgungsleistung, die nicht auf vorher eingezahlten Beiträgen beruht, sondern auf dienstzeitbezogenen Versorgungsansprüchen

Wie eine Heirat die Grundrente verhindern kann

Die Grundrente kann von allen erhalten werden, die mindestens 35 Jahre Grundrentenzeiten vorweisen können. Dabei muss eine Mindestgrenze an Einkommen erreicht werden. Über den gesamten entscheidenden Zeitraum müssen monatlich rund 1079 Euro brutto verdient worden sein – Stand 2023. Den Zuschlag gibt es nicht, wenn durchschnittlich mehr als 2876 Euro brutto verdient wurden. Die Grundrente wird ebenfalls gar nicht oder nur teilweise gezahlt, wenn Rentner mit einem Job etwas dazuverdienen. Derweil bezieht der TV-Moderator Thomas Gottschalk eine Rente in dreistelliger Höhe.

Ein paar sitzt vor Dokumenten und überprüft diese.
1,3 Millionen Rentner haben Anspruch auf Grundrente – die kann durch eine Hochzeit jedoch verhindert werden. © WavebreakmediaMicro/Imago Images

Wer als Alleinstehender neben seiner Rente zusätzlich noch 1250 Euro verdient, erhält keine Grundrente. Für Verheiratete liegt dieser Wert gemeinsam bei 1950 Euro. Zu diesem Einkommensfreibetrag zählen Gehalt, Rente und auch Mieteinkünfte. Das über dem Freibetrag liegende Einkommen wird zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Wer alleinstehend mehr als 1600 oder verheiratet mehr als 2300 verdient, bekommt das Einkommen zu 100 Prozent angerechnet.

Diese Beiträge zählen zu Grundrentenzeiten:

Verheiratete Paare sollten deshalb darauf achten, mit dem gemeinsamen Einkommen nicht über diesen Einkommensfreibetrag zu kommen – jedenfalls, sofern sie Grundrente beziehen möchten. Leben Paare zusammen, sind aber nicht verheiratet, wird das Einkommen für jeden einzeln berechnet. Für die Grundrente ist somit unerheblich, wie viel der Partner verdient. Heiratet das Paar allerdings, werden die Eheleute gemeinsam betrachtet. Der Einkommensfreibetrag ist dabei nicht doppelt so hoch wie bei Alleinstehenden – die Grundrente könnte dadurch verhindert werden.

Mit der Grundrente die Einkünfte steigern – so geht es noch

Die Grundrente beläuft sich laut Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung nur auf durchschnittlich 75 Euro pro Monat. Bis zu 419 Euro sollen in Einzelfällen jedoch möglich sein. Erhalten sollen die Grundrente Verbraucher in Deutschland, die viele Jahre über die Rentenkasse versichert waren, aber kein hohes Einkommen hatten. Oftmals ist das der Fall, wenn Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt wurden. In vielen Fällen wird dann allerdings die Altersrente erhöht. Wurde ein Angehöriger häuslich gepflegt, steigert das die Rente.

Verstirbt ein früherer Ehepartner, kann eine Erziehungsrente beantragt werden, um fehlende Unterhaltszahlungen auszugleichen. Außerdem können Rentner eine Vielzahl von Zuschüssen beantragen. Unter anderem gibt es einen Zuschuss für die Krankenversicherung. Die Grundrente kann auch von Personen in Deutschland erhalten werden, die keine 35 Jahre Grundrentenzeiten vorweisen können. Wer mindestens 33 Jahre vorweisen kann, erhält eine geringe Aufstockung. Diese steigt in den Monaten bis zur Grundrente kontinuierlich an.

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