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Verfahren zu spät: Rot-Sünder kann nicht mehr belangt werden

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Von: Thomas Müller

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Justizia
Ein Urteil gegen einen Rot-Sünder war nicht mehr möglich. © David-Wolfgang Ebener

Nach einer Roten Karte wird man normalerweise gesperrt - im Fall von Christoph Linstaedt vergaß das Sportgericht offensichtlich ein Verfahren. Jetzt ist es zu spät.

Kreis Soest – Das gibt es auch nicht häufig: Im Kreis Soest ist ein Rot-Sünder jetzt ohne Strafe davongekommen, weil der Kreis sein Verfahren nicht rechtzeitig eingeleitet hat. Nun liegt ein „Verfahrenshindernis“ vor, um den „Übeltäter“ zu bestrafen.

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Das war passiert: Im spektakulären Kreispokal-Spiel der Bezirksligisten Sportfreunde Ostinghausen und RW Westönnen (3:4) hatte RWW-Coach Christoph Linstaedt am 22. September die Rote Karte gesehen – und das völlig zurecht.

Nach Aussage des Schiedsrichters gab es in der 79. Minute an der Mittellinie ein Foulspiel eines Ostinghauser Spielers gegen einen Spieler der Gäste, heißt es im Beschluss des Kreissportgerichts.

Genauer gesagt: SFO-Kicker Mazziotti hatte beim Versuch, einen lang geschlagenen Ball zu erreichen, den herausstürmenden RWW-Keeper Brylka hart getroffen.

Daraufhin betrat Linstaedt „ohne vorherige Erlaubniserteilung“ durch den Schiedsrichter den Platz, lief einige Meter in Richtung des Zweikampfortes und beschwerte sich über das harte Einsteigen des foulenden Spielers. Schiedsrichter Voß zeigte ihm daraufhin die Rote Karte. Linstaedt zeigte sich später reumütig, er entschuldigte sich beim Unparteiischen nach Spielschluss.

Dennoch blieb sein Vergehen („absichtliches Verlassen der eigenen technischen Zone, um gegenüber einem Spieloffiziellen zu protestieren“) bestehen. Und war eigentlich zu bestrafen. Doch offensichtlich fand die Verhandlung vor dem Kreissportgericht zu spät statt. Denn dort beschloss der zuständige Richter im Dezember nur noch, dass das Verfahren gegen Linstaedt einzustellen sei.
Die Begründung: „Da das nächstfolgende Kreispokalspiel des Vereins des Beschuldigten jedoch bereits […] stattgefunden hat, kann die Sanktion […] wegen Zeitablaufs nicht mehr sinnvoll verhängt werden. Es liegt ein Verfahrenshindernis vor.“

Christoph Linstaedt und die Kicker von RW Westönnen spielten bereits die Partie der nächsten Runde, nämlich am 19. November beim SV Hilbeck (6:7 nach Elfmeterschießen), also gut zwei Monate nach dem Pokalspiel in Ostinghausen. Zeit genug wäre sicherlich vorhanden gewesen.

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