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Schiedsrichter beleidigt Spieler rassistisch - kein Urteil nach Marathon-Sitzung

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Von: Thomas Müller

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Ein Mann schießt einen Fußball.
Fußball (Symbolbild) © Thomas Müller

Ein Schiedsrichter stand nun vor Gericht, weil er einen Spieler rassistisch beleidigt haben soll. Einer Verurteilung entging der Unparteiische.

Arnsberg – „Schwarzkopf“ war das Schimpfwort, das im Fußballkreis Arnsberg zu einem Rassismus-Skandal geführt hat. Besonders aufsehenerregend war der Fall, weil es vom Schiedsrichter zu einem Spieler gesagt wurde.

Mittlerweile hat der Schiedsrichter sogar zugegeben, gegenüber einem Spieler mit türkischen Wurzeln folgende Worte gewählt zu haben: „Na, Du Schwarzkopf, willst Du wieder einen Spielabbruch provozieren wie in Affeln?“ Das ganze geschah in Arnsberger A-Kreisliga-Spiel zwischen dem SV Hüsten 09 II und Türkiyemspor Neheim-Hüsten am 13. November. Nach einer sich anschließenden „Rudelbildung“ und Unterbrechung wurde die Partie noch fortgesetzt.

Es gab ein Vorspiel: Vier Wochen zuvor gab es ein Spiel Türkiyemspors beim SV Affeln. Das wurde abgebrochen; es stand der Vorwurf im Raum, ein Ordner der Gastgeber sei denselben Spieler Neheim-Hüstens körperlich angegangen.

In der vergangenen Woche wurde der nun in einer Sitzung vor dem Verbandssportgericht, dem höchsten Sportrechtsorgan des Fußball- und Leichtathletik Verbands Westfalen im Seniorenbereich, in Kamen-Kaiserau verhandelt. Das Verfahren endete nicht mit einem Schuldspruch, sondern es wurde unter Auflagen vollständig eingestellt. Der Unparteiische muss seine Tätigkeit als Schiedsrichter bis zum 30. Juni 2023 ruhen lassen, ebenso sein Amt als Funktionär (bis 31. März). Er muss 500 Euro als Ausgleich an den betroffenen Spieler zahlen und ein Deeskalationstraining für Schiedsrichter absolvieren (ca. 1000 Euro Kosten).

Wie es für ihn als Funktionär im Kreis Arnsberg weitergeht, ist offen. Gegenüber einer Arnsberger Lokalzeitung äußerte sich Ernst-Ulrich Lemmer, Vorsitzender des Fußballkreises: „Wir haben beschlossen, dass wir keinen Schnellschuss durchführen wollen.“ Das Vorstandsmitglied erfülle die Funktionssperren. Er sei nicht verurteilt worden. Wichtig sei, dass für einen Ersatz gesorgt sei und die Geschäfte weiterliefen.

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