Neue Corona-Schutzverordnung des Landes
Weiter mit 20 Kindern - das gilt fürs Nachwuchstraining auf Außenplätzen
Am Freitagmittag hat das Land Nordrhein-Westfalen die neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in der ab 29. März gültigen Fassung veröffentlicht. Zeitgleich hat NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann in einer Pressekonferenz die wichtigsten Neuerungen erläutert. Da ist es auch relevant, dass der Kreis Soest aktuell an der Schwelle des 100er Wertes liegt.
Vier Monate mussten sie komplett aussetzen. Seit dem 8. März dürfen die jüngeren Nachwuchsfußballer an der frischen Luft wieder als Mannschaft trainieren. Aus dem kurzen wird nun doch ein längeres Vergnügen. Dafür sorgt die seit aktuell gültige Fassung der Coronaschutzverordnung.
Denn obwohl die Sieben-Tage-Inzidenz in NRW am Montag bei 129,6 lag, wurde die Notbremse nicht landesweit gezogen. Stattdessen gilt fürs Erste: Bei einer Wocheninzidenz von unter 100 bleibt es in den jeweiligen Kreisen und den kreisfreien Städten erlaubt, in Gruppen von höchstens 20 Kindern beziehungsweise Jugendlichen bis einschließlich 14 Jahren mit maximal zwei Trainern Sport zu treiben. Liegt der Wert allerdings an drei Tagen hintereinander über 100, beträgt die maximal zulässige Gruppengröße zehn Kinder.
Die örtlichen Ordnungsbehörden können in Abstimmung mit dem Landesministerium zwar über die Verordnung hinausgehende, zusätzliche Schutzmaßnahmen treffen (zum Beispiel die Schließung von Sportanlagen), doch davon macht die Kreisverwaltung vorerst keinen Gebrauch – trotz hoher Sieben-Tage-Inzidenzen in Gemeinden wie Bad Sassendorf und Wickede. „Verbindlich ist für uns der Inzidenzwert fürs Kreisgebiet“, teilte Wilhelm Müschenborn, Sprecher des Kreises Soest mit.
Die einfache Nachverfolgbarkeit der Teilnehmer – das heißt: Name, Adresse, Telefonnummer und Zeitraum des Aufenthalts – ist laut FLVW beim Gruppentraining sicherzustellen.