Neue Corona-Regeln ab Herbst: Hier soll die Maskenpflicht gelten
Der Bund hat die neuen Corona-Regeln für Herbst erarbeitet. Im Infektionsschutzgesetz ist die Maskenpflicht zu finden. Aber: Es gibt Ausnahmen. NRW übt Kritik.
Hamm - Es geht wieder los. Nach monatelanger Ruhe an der Maßnahmen-Front diskutieren Politik und Wissenschaft wieder über Corona-Regeln. Die Bundesregierung hat jüngst einen Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz vorgestellt. Die Länder üben teils scharfe Kritik. Zuletzt sprachen die Gesundheitsminister über den Corona-Plan ab Oktober. Aber worum geht es genau?
Neues Infektionsschutzgesetz: Diese Corona-Regeln sollen ab Oktober gelten
Wie kommen wir durch Herbst und Winter? Wie stark müssen die Einschränkungen sein? Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) haben sich auf einen Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz geeinigt. Aber: Es sind lediglich zwei Maßnahmen enthalten, die ab dem 1. Oktober bundesweit gelten sollen. Über „optionale, weitergehende Schutzmaßnahmen“ sollen die Länder entscheiden.
Diese Corona-Regeln sollen ab Herbst bundesweit gelten.
- Maskenpflicht in Flugzeugen und im Fernverkehr,
- Maskenpflicht und Testpflicht in Gesundheitseinrichtungen und Pflegeheimen (Ausnahmen: Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht befreit; Bewohner und Patienten sind von der Masken- und Testpflicht befreit).
Corona-Plan ab Oktober: Länder sollen strengere Regeln verhängen können
Bundesweit einheitlich werden also lediglich die Schutzmaßnahmen im öffentlichen Fern- und Flugverkehr sowie für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen geregelt. Alles darüber hinaus soll in den Händen der Länder liegen. Diese Maßnahmen können verhängt werden:
- Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr,
- Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen,
- Maskenpflicht in Schulen ab Klasse 5, wenn dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenzunterrichts erforderlich ist,
- bei konkreter Gefahr für kritische Infrastrukturen wie das Gesundheitswesen: Maskenpflicht in Außenbereichen.
Wichtig: Vorgeschrieben werden für die Maskenpflicht bei Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen oder in entsprechenden Einrichtungen sowie für die Gastronomie allerdings Ausnahmen - und zwar für höchstens vor drei Monaten Geimpfte oder Genesene sowie bei aktuellem Testnachweis. Sprich: 3G, allerdings nicht als Zutrittsregelung, sondern als Ausnahmeregel bei der Maskenpflicht.
Angeordnet werden können dann zudem verpflichtende Hygienekonzepte mit weiteren Auflagen, zum Beispiel zur Lüftung oder zum Vermeiden unnötiger Kontakte. Auch kann generell ein Mindestabstand von 1,5 Meter vorgeschrieben werden. Nicht vorgesehen sind jedoch auch bei einer solchen verschärften Lage Lockdowns oder Geschäftsschließungen.
Neues Infektionsschutzgesetz: Kritik an Maskenpflicht-Ausnahmeregeln
Menschen in Deutschland müssen sich im Fall einer angespannten Corona-Lage im Herbst und Winter auf die Rückkehr zur Maskenpflicht in Innenräumen einstellen. Das bekräftigte am Dienstag (9. August) Karl Lauterbach nach der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) von Bund und Ländern. Bei der wurden jedoch auch Differenzen über die vom Bund vorgesehenen Ausnahmen für frisch Geimpfte deutlich.
Mehrere Länder hatten im Vorfeld Kritik an geplanten Ausnahmen geübt. Hierbei geht es um den Plan, Menschen von Maskenpflichten in Restaurants oder bei Kultur- und Sportveranstaltungen zu befreien, wenn ihre Impfung nicht älter als drei Monate ist. Lauterbach sagte: „Nur in Ausnahmefällen soll davon abgewichen werden können.“ Dadurch werde die Notfall-Regel noch sicherer. „Von einem frisch Geimpften geht selbst dann ein relativ geringes Infektionsrisiko aus, wenn er keine Maske trägt.“
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) forderte Lauterbach auf, die „fragwürdigen Ausnahmen“ aus dem Gesetz zu nehmen. Ein Drei-Monats-Impfintervall widerspreche den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission. Nach Angaben der GMK-Vorsitzenden und Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) haben die Länder darauf hingewiesen, dass die Masken-Ausnahmen nur schwer kontrollier- und umsetzbar seien.
Neues Infektionsschutzgesetz: Kritik auch aus NRW
Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Leonhard (SPD) fragte: „Wie soll das in der Praxis umgesetzt werden vor einer Kneipe, vor einem Restaurant, vor einem Theater?“ NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sagte der Rheinischen Post: „Das kann nicht kontrolliert werden.“ Die Länder würden nun konkrete Verbesserungsvorschläge machen. Seitens der NRW-Landesregierung hieß es bereits vor dieser Beratung, man werde die geplante Änderung der Maßnahmen prüfen.
Das von Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegte Schutzkonzept für den Herbst bezeichnete Grimm-Benne aber als gute Grundlage, damit die Länder einen „Instrumentenkasten“ zur Verfügung gestellt bekommen. „Zum einen bieten bundeseinheitliche Maßnahmen wie die Maskenpflicht im Flug- und Fernverkehr Leitplanken für die Bewältigung der Herbstwelle“, sagte Grimm-Benne. „Zugleich bekommen die Länder Befugnisse, um weitergehende Schutzmaßnahmen anzuordnen.“ Die SPD-Politikerin pochte zudem darauf, dass Schulen und Kitas geöffnet bleiben müssten.
Bislang gelten wenige bis gar keine Corona-Regeln. Erste Änderungen in der neuen Corona-Schutzverordnung von NRW beziehen sich auf die Regeln in Schulen und Kitas.