Generalstaatsanwalt entscheidet über Wulff-Ermittlungen

Stuttgart/Hannover - Die Entscheidung darüber, ob gegen Bundespräsident Christian Wulff doch noch Ermittlungen wegen Vorteilsannahme eingeleitet werden, liegt nun bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle.
Man habe sieben Beschwerden an die Aufsichtsbehörde übersandt, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover, Jürgen Lendeckel, den “Stuttgarter Nachrichten“ (Mittwochausgabe).
Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Celle sagte dem Blatt, man werde die Beschwerden daraufhin prüfen, ob man die Rechtsauffassung der Kollegen in Hannover teile. Wenn nicht, könne die Staatsanwaltschaft Hannover angewiesen werden, doch Ermittlungen gegen den Bundespräsidenten einzuleiten.
Christian Wulffs politisches Leben in Bildern
Rechtsexperten hatten in den vergangenen Wochen wiederholt kritisiert, dass die Staatsanwaltschaft Hannover keinen begründeten Anfangsverdacht gegen Wulff sieht.
dapd