Corona-Pläne der Ampel werden konkreter: Diese Maßnahmen könnten kommen
Die Corona-Pläne der Ampel-Parteien werden vor der Ministerpräsidentenkonferenz konkreter. 3G im ÖPNV, am Arbeitsplatz, Homeoffice - was drin steht.
Hamm - Bund und Länder beraten am Donnerstag (17. November) über ein möglichst einheitliches Vorgehen im Kampf gegen das Coronavirus. Kurz vor diesem Termin werden auch die Pläne der Ampel-Parteien (SPD, Grüne, FDP) zur Bekämpfung der Pandemie konkreter.
Krankheit | Covid-19 |
Krankheitserreger | SARS-CoV-2 |
Ursprung | Volksrepublik China |
Corona-Pläne der Ampel-Parteien werden konkreter - Maßnahmen im Überblick
Angesichts der hohen Infektionszahlen in NRW und ganz Deutschland gibt es genügend Baustellen. Vor allem die träge Booster-Impfkampagne wird kritisiert - weshalb jetzt zum Beispiel NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) die Hausärzte mit provozierenden Worten in die Pflicht nahm.
In Bezug auf das künftige Corona-Regelungswerk hat der Hauptausschuss des Parlaments am Dienstagabend Änderungsanträge beschlossen. Diese liegen der Deutschen Presse-Agentur vor. Der Bundestag soll am Donnerstag darüber abstimmen. Geplant sind von den Ampel-Parteien demnach folgende Punkte:
Corona-Pläne der Ampel-Parteien in Deutschland: Ausnahmen bei harten Regeln
Die Bundesländer sollen nach dem Auslaufen der sogenannten epidemischen Lage nationaler Tragweite zwar weiterhin auch besonders harte Corona-Regeln verordnen können - zum Beispiel Einschränkungen und Verbote von Veranstaltungen in Freizeit, Kultur und Sport. Ausgeschlossen sein sollen aber Versammlungsverbote oder Verbote religiöser Zusammenkünfte. Bereits bekannt war, dass es auch keine umfassenden Geschäfts- und Schulschließungen mehr geben soll. Corona-Auflagen an Schulen, ja - aber eine Aussetzung des Präsenzunterrichts könne nicht festgelegt werden, wird im Entwurf bekräftigt.
Corona-Pläne der Ampel-Parteien in Deutschland: Gefälschte Tests und Impfnachweise
Wer Corona-Tests, Genesenen- oder Impfnachweise fälscht, muss nach den Ampel-Plänen mit hohen Strafen rechnen. In besonders schweren Fällen des „unbefugten Ausstellens von Gesundheitszeugnissen“, wenn „der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande“ handelt, soll eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren möglich sein. Dafür soll das Strafgesetzbuch entsprechend geändert werden.

Corona-Pläne der Ampel-Parteien in Deutschland: Testpflicht in Kliniken und Pflegeheimen
In den Bundesländern wird es teilweise schon so gemacht oder ist geplant - nun soll die Regelung bundesweit eingeführt werden: Beschäftigte und Besucher sollen Kliniken und Pflegeeinrichtungen nur noch mit tagesaktuellem negativen Corona-Test betreten dürfen.
Geimpfte oder genesene Beschäftigte können sich dem Entwurf zufolge auch täglich ohne Überwachung selbst testen oder zweimal pro Woche einen PCR-Test vorlegen. Auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung soll die Testpflicht gelten.
Corona-Pläne der Ampel-Parteien in Deutschland: 3G in Bussen und Bahnen
Die geplante 3G-Regel im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) soll „stichprobenhaft“ überprüft werden. Beförderer sollen dazu verpflichtet werden, dies durch entsprechende Nachweiskontrollen zu überwachen. Passagiere müssen dann entweder einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegen.
Der negative Corona-Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Ausgenommen sein sollen Schülerinnen und Schüler und die Beförderung in Taxis. Festgeschrieben werden soll die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder medizinischen Gesichtsmaske. Davon ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren.
Corona-Pläne der Ampel-Parteien in Deutschland: 3G am Arbeitsplatz
Auch bei der geplanten bundesweiten 3G-Regel am Arbeitsplatz wird es konkreter: Zutritt zum Arbeitsplatz, wenn dort „physischer Kontakt“ zu anderen nicht ausgeschlossen werden kann, soll es ohne Impf-, Genesenen- oder tagesaktuellen Testnachweis (oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test) nicht mehr geben.
Die Arbeitgeber sollen das täglich kontrollieren und die Ergebnisse auch festhalten. Beschäftigte seien verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis auf Verlangen vorzulegen.
Derzeit müssen Unternehmen noch zwei Tests pro Woche anbieten. Zusätzlich gibt es seit kurzem auch wieder mindestens einen kostenlosen Bürgertest pro Woche. Bei fünf Arbeitstagen müssen Nicht-Genesene oder Ungeimpfte also damit rechnen, zwei Tests pro Woche auf eigene Kosten zu machen.
Corona-Pläne der Ampel-Parteien in Deutschland: Homeoffice-Pflicht
Die geplante Homeoffice-Pflicht orientiert sich an den Regeln, die bis Juni dieses Jahres schon einmal galten: Beschäftigten mit „Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten“ muss Homeoffice ermöglicht werden - es sei denn, das ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich, etwa weil Post bearbeitet werden muss oder Waren oder Material ausgegeben werden müssen.
Die Beschäftigten müssen das Homeoffice-Angebot annehmen, es sei denn, die Arbeit ist zu Hause nicht möglich, weil es beispielsweise zu eng oder zu laut ist oder weil die nötige Ausstattung fehlt.