Im Einzelnen wird den Angeklagten Steuerhinterziehung, Hilfeleistung zur Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung vorgeworfen. Die Handelspartner sollen die Steuern durch Rechnungssplitting – also die Aufteilung in eine offizielle und eine „schwarze“ Kasse – an den Finanzämtern vorbeigeschleust haben. Dafür sollen sie in ihren Steuererklärungen falsche Angaben über Umsätze und Gewinne geliefert haben.
Mit einer gewissen Portion Galgenhumor angesichts des gestarteten Riesen-Verfahrens sagte Staatsanwältin Stephanie Westermeyer zum Ende des ersten Verhandlungstages: „Bis Weihnachten habe ich keinen Urlaub geplant.“