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Porsche-Fahrer aus Soest wieder vor Gericht — „Tatsachen stehen fest“

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Von: Thomas Krumm

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Tödlicher Unfall B229 zwischen Balve und Sundern
Der tödliche Unfall am 1. August ereignete sich auf der B229 zwischen Balve und Sundern. © Kolossa

Nach dem tödlichen Unfall auf der B229 im Sauerland steht ein Porsche-Fahrer aus Soest wieder vor Gericht. Es geht um die Höhe seiner Strafe. Der erste Prozesstag stand an.

Balve/Sundern/Soest - Mit einer einstündigen Verlesung des Urteils der 2. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Arnsberg vom 20. Januar 2020 hat der Nachtrag zum Prozess gegen zwei Autofahrer aus Hemer und Soest begonnen. Die beiden sollen sich am 1. August 2018 ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen auf der Landstraße zwischen Sundern-Hövel und Balve-Beckum geliefert haben.

Der alkoholisierte Audi-Fahrer aus Hemer stieß auf der Gegenfahrbahn mit einem vollbesetzten VW-Golf zusammen. Eine 70-jährige Frau starb, vier Insassen wurden teils lebensgefährlich verletzt und leiden bis heute unter den Folgen des Unfalls. Der nach dem Urteil von allen Parteien angerufene Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten für den direkten Unfallverursacher.

Neue Verhandlung im Raserprozess: Porsche-Fahrer wieder vor Gericht

Der 4. Senat des BGH hob aber das Urteil gegen den Porschefahrer aus Soest teilweise auf, der sich zur Überzeugung des Landgerichts Arnsberg an dem verbotenen Kraftfahrzeugrennen beteiligt hatte. Als dessen Teilnehmer müssten auch ihm die Folgen des Rennens zugerechnet werden, stellte der 4. Senat des BGH fest. Der Soester habe sich also auch der fahrlässigen Tötung und der vierfachen fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht, urteilten die Karlsruher Richter und hoben das verhängte Strafmaß von neun Monaten auf Bewährung auf.

Nur über das zu verhängende neue Strafmaß wird nun an zwei Verhandlungstagen im Landgericht Arnsberg vor einer anderen Schwurgerichtskammer verhandelt. 

Verteidiger Volker Cramer gab eine Erklärung im Namen seines Mandanten ab. Die Ausgangslage war schwierig für einen Anwalt, denn die Ergebnisse der Beweisaufnahme im Prozess sind nach der Entscheidung des BGH endgültig rechtskräftig. „Es kommt nur darauf an, was das Landgericht festgestellt hat. Ob das richtig oder falsch war - darauf kommt es nicht an“, machte der Anwalt auch seinem Mandanten klar. Dieser habe aber „akzeptiert, dass das Urteil des Landgerichts (weitgehend) rechtskräftig ist“.

Porsche-Fahrer kann keine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit nachgewiesen werden

Volker Cramers Strategie zielte deshalb auf Widersprüche in den getroffenen Tatsachenfeststellungen ab: Selbst die 2. Schwurgerichtskammer hatte festgestellt, dass dem Soester an jenem 1. August 2018 keine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit nachzuweisen war.

Auf der Grundlage der im Urteil festgestellten Zeiten der Abfahrt in Hövel, des Zusammenstoßes in der Nähe der Einmündung der Straße nach Langscheid und der Ankunft an einer mobilen Blitzanlage in Beckum rechnete Volker Cramer noch einmal vor, dass sein Mandant mit seiner Durchschnittsgeschwindigkeit deutlich unterhalb der erlaubten Höchstgeschwindigkeiten geblieben sei.

Porsche-Fahrer aus Soest wieder vor Gericht — „Tatsachen stehen fest“

Das schließt nach der inzwischen gängigen Rechtsprechung ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen nicht aus. Es mindert aber das mögliche Ausmaß der Fahrlässigkeit des Angeklagten. Dazu kommt ein weiterer Punkt, der den Soester entlastet. Angenommen, es gab tatsächlich ein verbotenes Rennen: Dann hätte sein Mandant nicht wissen können, dass der Audi-Fahrer betrunken und deshalb nur eingeschränkt fahrfähig war. 

Der Angeklagte selber meldete sich mit dem Hinweis zu Wort, dass ein Zeuge von einem großen Abstand zwischen dem Porsche und dem in den Gegenverkehr rasenden Audi berichtet hatte. Das könnte ihn entlasten, wenn die Fakten noch zur Diskussion stehen würden. „Die Tatsachen stehen fest“, wies Staatsanwalt Klaus Neulken die Versuche zurück, das Gesamtpaket der festgestellten Fakten doch noch einmal aufzuschnüren.

Plädoyers und Urteil sollen am Mittwoch, 21. Dezember, ab 13 Uhr folgen.

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