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Aus der Isolationspflicht in NRW steht bevor - Land trifft Entscheidung

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Von: Sven Schneider

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In NRW gilt für Corona-Infizierte die Isolationspflicht. Bald könnte sich das ändern. Es scheint eine Entscheidung der Landesregierung zu geben.

Hamm - Nach und nach fallen auch in Nordrhein-Westfalen die Corona-Regeln. Nachdem die Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr zum 1. Februar 2023 entfällt, dürfte nun die nächste Einschränkung fallengelassen werden. Die Aussagen von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) lassen tief blicken.

Isolationspflicht in NRW vor dem Aus - Landesregierung trifft Entscheidung

Die Isolationspflicht wurde in Bayern, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Hessen bereits im vergangenen Jahr 2022 abgeschafft. Anstatt der Quarantäne gelten besondere Sicherheitsmaßnahmen für auf das Coronavirus SARS-CoV-2 positiv-getestete Menschen. In Nordrhein-Westfalen hingegen, NRW hält Anfang 2023 weiter an der Isolationspflicht fest, sieht das noch anders aus. Im Westen Deutschlands gilt eine Isolationspflicht von fünf Tagen - noch.

Denn schon zum 1. Februar 2023 könnte die Isolationspflicht auch in NRW kippen. Derzeit prüft die Landesregierung, ob eben jene weiterhin sinnvoll ist. „Ich kann nur sagen, dass ich davon ausgehe, dass bis auf Sachsen, Berlin und Brandenburg am 1. Februar alle Länder aus der Isolationspflicht raus sind“, so NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann vielsagend gegenüber dem WDR.

Mittlerweile ließe sich festhalten, dass sich die Corona-Zahlen in den betroffenen Bundesländern nicht anders entwickelt hätten als beispielsweise in NRW.

Neben der Isolationspflicht fallen auch Sonderregeln am Arbeitsplatz

Ohnehin sinken die Behandlungszahlen in den Kliniken, wie Laumann erklärte. Derzeit befinden sich rund 1300 weniger Patienten, die mit oder wegen Corona behandelt werden, als noch in der Vorwoche im Krankenhaus. Vergleichbar sei der Rückgang der Corona-Patienten, die beatmet werden müssen, auf den Intensivstationen.

Sicher wegfallen werden die Corona-Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz zum 2. Februar 2023. Bereits zwei Monate vor dem eigentlich geplanten Ende will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die Sonderregelung ad acta legen. „Ich werde per Ministerverordnung die Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 aufheben“, kündigte er am Donnerstag an.

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