Corona-Regeln in NRW: Masken- und Testpflicht enden schon eher als geplant
Die Corona-Regeln laufen am 7. April 2023 aus. Die Masken- und Testpflicht in NRW und Deutschland fällt allerdings schon früher weg. Mit wenigen Ausnahmen.
Hamm - Die Corona-Pandemie verliert immer weiter an Bedeutung. Kein Wunder, dass das bisherige Jahr 2023 von Lockerungen der noch bestehenden Maßnahmen geprägt war. So fielen zuletzt in NRW die Isolationspflicht für Infizierte sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr. Als erste Bundesländer Anfang Februar die Maskenpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen aufgehoben hatten, war Nordrhein-Westfalen allerdings zurückhaltend. Doch jetzt kam es auf der Bundesebene zu einer Überraschung: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verkündete, dass die noch verbleibende Test- und Maskenpflicht in Deutschland - und somit auch in NRW - zum 1. März 2023 ausläuft. Mit Ausnahmen.
Masken- und Testpflicht: Fast alle Corona-Regeln in NRW enden früher
Am Dienstag (14. Februar) machten die Gesundheitsminister von Bund und Ländern passend zum Valentinstag nicht nur Verliebten eine Freude: Sie vereinbarten das frühere Ende der Masken- und Testpflicht für Beschäftigte und Bewohner von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.
Allerdings bleibt für eine kleine Gruppe die Vorschrift zum Tragen von Masken bestehen. Besucher von Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen müssen nach wie vor den Schutz vor Mund und Nase tragen. Das wird nach jetzigem Stand bis zum 7. April 2023 so bleiben.
„Die Pandemie ist noch nicht vorbei“, sagte Karl Lauterbach. „Aber die Pandemie hat ihren Schrecken verloren. Das Virus ist im Alltag beherrschbar.“ Es sei nicht zu befürchten, dass es in absehbarer Zeit neue, gefährliche Virusvarianten geben wird. Aufgrund der hohen Immunität in der Bevölkerung seien auch schwere Verläufe immer seltener.
Ende der Corona-Regeln in NRW: Diese Maßnahmen fallen zum 1. März weg
Folgende Personen und Gruppen müssen in NRW ab dem 1. März also keine Maske mehr tragen:
- Ärzte und Pflegekräfte in Kliniken
- Ärzte und Personal in Arztpraxen
- Personal in Pflegeheimen
- Bewohner von Pflegeheimen
Eine Testpflicht wird es in NRW ab dem 1. März 2023 an gar keiner Stelle mehr geben. Bis zum einschließlich 28. Februar 2023 müssen Besucher von Kliniken und Pflegeheimen noch einen aktuellen Schnelltest vorzeigen. In bestimmten Abständen müssen auch Beschäftigte einen vorlegen. (Mit Material der dpa)