Wie bei Förderprogrammen üblich, ist ein frühzeitigen Beginn der Baumaßnahme förderschädlich. „Die Auszahlung ist nur möglich bei Antragstellung und Bewilligung vor Beginn der Maßnahme und hängt vom zweifelsfreien Nachweis der Leistungen ab durch Rechnungen über Beratung, Beschaffungen und/oder Arbeitsleistungen sowie durch Fotos“, hält die Kommune in den Richtlinien zum neuen Programm fest. Eine Prüfung vor Ort durch die Gemeinde bleibe vorbehalten.
Das Gesamtvolumen der Förderung ist im laufenden Jahr 2022 auf 25 000 Euro begrenzt. Maßgeblich für die Auszahlung sei die Reihenfolge bewilligungsfähiger Anträge, heißt es dazu von der Verwaltung.
Eine Erweiterung des Förderprogramms um Photovoltaik-Anlagen, wie dies von der SPD ins Gespräch gebracht worden war, werde bis zum Juni geprüft, hatte das Rathaus beim Beschluss für die Förderung von Zisternen, Dach- und Fassadengrün erläutert.
Auf diesem Gebiet gebe es eine Vielzahl von möglichen Förderansätzen, „das wollen wir erstmal prüfen, sonst ist der Topf schnell leer und dann schaffen wir mehr Frust als Lust“, hatte Bürgermeister Martin Michalzik zur Ausweitung des Förderprogramms erläutert.
Neben „ökologischen Verbesserungen von privaten Eigentümern auf eigenen Grundstücken oder an eigenen Gebäuden im Gemeindegebiet“ sollen mit dem SPD-Vorschlag auch Mieter gefördert werden können. Und zwar durch Zuschüsse für sogenannte Stecker-Solarsysteme, PV-Module mit bis zu 600 Watt z.B. am Südbalkon, die man einfach in der Wohnung in die Steckdose stecken kann. Der Mieter verbraucht so weniger Fremdstrom und schont außerdem die Umwelt.
Laut ersten Recherchen der Verwaltung gewähren verschiedene Kommunen für solche Anlagen zwischen 50 und 1900 Euro. Bei dieser Vielzahl an Möglichkeiten gelte es zunächst mal, sich zu orientieren und darum einen sachgerechten Fördermodus zu finden.
Die Antragsabwicklung erfolgt in drei Schritten und ausschließlich online, wie das Rathaus erläutert:
1. Der Bürger stellt den Förderungsantrag zur geplanten Zisterne, Dach- oder Fassadenbegrünung mit Hilfe des Antragsformulars im Internet.
2. Die Verwaltung prüft die Unterlagen, teilt per E-Mail mit, ob der Antrag bewilligt wird und vergibt eine Projektnummer.
3. Nach Umsetzung der Maßnahme übermittelt der Antragsteller einen Verwendungsnachweis und stellt den Antrag auf Auszahlung.
Der Betrag wird in der Regel nach spätestens vier Wochen ausgezahlt.