1. Soester Anzeiger
  2. Lokales
  3. Wickede

Förderanträge ab sofort möglich

Erstellt:

Von: Martin Hüttenbrink

Kommentare

Begrünte Dachfläche
Grüne Dächer und Fassaden: Das Förderprogramm der Gemeinde ist angelaufen. © dpa

Ab sofort können Anträge gestellt werden: Das Förderprogramm Zisternen, grüne Dächer und Fassaden der Gemeinde nimmt damit Fahrt auf. Auf Grundlage eines Ratsbeschlusses und nach einem Antrag der CDU fördert die Kommune ökologische Verbesserungen.

Wickede – Im Mittelpunkt des neuen Programms stehen Initiativen, die von privaten Eigentümern auf eigenen Grundstücken oder an eigenen Gebäuden im Gemeindegebiet erbracht werden, und bei denen es um die Speicherung und spätere Verwendung von Regenwasser in bzw. aus Zisternen geht. Gefördert wird weiterhin die Anlage von begrünten Dächern und von begrünten Fassaden zur Verbesserung von Mikroklima und Artenvielfalt.

Eigentümer können dazu eine finanzielle Unterstützung für die Neuanlage von Zisternen, Gründächern oder Fassadenbegrünungen in Höhe von 50 Prozent für Fassadenbegrünung ab Ausgaben in Höhe von 400 Euro bekommen, die maximale Fördersumme beträgt 1000 Euro. Ebenfalls 50 Prozent der Kosten werden für Zisternen mit mindestens 3000 Liter Volumen gewährt – auch hier mit einer Zuwendung von maximal 1000 Euro. Wer ein Dach begrünt, kann ebenfalls die Hälfte der Kosten als Zuschuss beantragen, wenn er mindestens 10 Quadratmeter seiner Dachfläche begrünt. Hier beläuft sich die maximale Förderung auf 1500 Euro.

Wie bei Förderprogrammen üblich, ist ein frühzeitigen Beginn der Baumaßnahme förderschädlich. „Die Auszahlung ist nur möglich bei Antragstellung und Bewilligung vor Beginn der Maßnahme und hängt vom zweifelsfreien Nachweis der Leistungen ab durch Rechnungen über Beratung, Beschaffungen und/oder Arbeitsleistungen sowie durch Fotos“, hält die Kommune in den Richtlinien zum neuen Programm fest. Eine Prüfung vor Ort durch die Gemeinde bleibe vorbehalten.

Das Gesamtvolumen der Förderung ist im laufenden Jahr 2022 auf 25 000 Euro begrenzt. Maßgeblich für die Auszahlung sei die Reihenfolge bewilligungsfähiger Anträge, heißt es dazu von der Verwaltung.

Eine Erweiterung des Förderprogramms um Photovoltaik-Anlagen, wie dies von der SPD ins Gespräch gebracht worden war, werde bis zum Juni geprüft, hatte das Rathaus beim Beschluss für die Förderung von Zisternen, Dach- und Fassadengrün erläutert.

Auf diesem Gebiet gebe es eine Vielzahl von möglichen Förderansätzen, „das wollen wir erstmal prüfen, sonst ist der Topf schnell leer und dann schaffen wir mehr Frust als Lust“, hatte Bürgermeister Martin Michalzik zur Ausweitung des Förderprogramms erläutert.

Neben „ökologischen Verbesserungen von privaten Eigentümern auf eigenen Grundstücken oder an eigenen Gebäuden im Gemeindegebiet“ sollen mit dem SPD-Vorschlag auch Mieter gefördert werden können. Und zwar durch Zuschüsse für sogenannte Stecker-Solarsysteme, PV-Module mit bis zu 600 Watt z.B. am Südbalkon, die man einfach in der Wohnung in die Steckdose stecken kann. Der Mieter verbraucht so weniger Fremdstrom und schont außerdem die Umwelt.

Laut ersten Recherchen der Verwaltung gewähren verschiedene Kommunen für solche Anlagen zwischen 50 und 1900 Euro. Bei dieser Vielzahl an Möglichkeiten gelte es zunächst mal, sich zu orientieren und darum einen sachgerechten Fördermodus zu finden.

Der Weg zur Förderung

Die Antragsabwicklung erfolgt in drei Schritten und ausschließlich online, wie das Rathaus erläutert:

1. Der Bürger stellt den Förderungsantrag zur geplanten Zisterne, Dach- oder Fassadenbegrünung mit Hilfe des Antragsformulars im Internet.

2. Die Verwaltung prüft die Unterlagen, teilt per E-Mail mit, ob der Antrag bewilligt wird und vergibt eine Projektnummer.

3. Nach Umsetzung der Maßnahme übermittelt der Antragsteller einen Verwendungsnachweis und stellt den Antrag auf Auszahlung.

Der Betrag wird in der Regel nach spätestens vier Wochen ausgezahlt.

Auch interessant

Kommentare