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Wickede will Solaranlagen für den Balkon fördern

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Von: Klaus Bunte

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Das Mini-Kraftwerk am Balkon wird in Bergkamen künftig mit 150 Euro in der Anschaffung gefördert. Bezahlt macht es sich erst nach einigen Jahren.
Balkonsolaranlagen sind für Mieter aktuell die einzige Möglichkeit, selbst produzierte Solarenergie zu nutzen. © Jörg Sutter

Die Gemeinde Wickede will die Nutzung von Solarstrom im Ruhrort verstärken.

Wickede - Dazu beschloss der Bauausschuss jetzt ein Förderprogramm für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher „PV+“ – alles andere als ein positives Votum wäre verwunderlich gewesen. Schließlich sind die Fördergelder vom Land in Höhe von 25.400 Euro längst an die Gemeinde überwiesen worden.

Als in der vorangegangenen Sitzung über ein Förderprogramm für Zisternen, Dach- und Fassadenbegrünungen beraten worden war, wurde angeregt, auch ein Förderprogramm für Photovoltaikanlagen vorzubereiten und zu prüfen, ob dafür ein Zuschuss aus einem Förderprogramm des Landes möglich ist.

Für die Umsetzung des Förderprogramms wurde ein Antrag auf der Grundlage des „Erlasses zur Kompensation von Schäden infolge ausgebliebener Investitionen in den Klimaschutz in den Kommunen durch die Corona-Pandemie“ gestellt und genehmigt. Die beantragten Mittel wurden bereits von der Landeshauptkasse NRW an die Gemeinde ausgezahlt.

Der Förderrichtlinie zufolge kommen auch Stecker- bzw. Balkonsolaranlagen für eine Förderung in Frage, die in anderen Kommunen von einer Bezuschussung ausgenommen ist. Sie kosten den Bürger sonst zwischen 800 und 1200 Euro, wobei ein Speicher noch nicht inbegriffen ist. Zudem können entsprechende Anlagen mit Speicher, sonstige Photovoltaikanlagen mit fester Dach- oder Fassadeninstallation sowie Batteriespeicher für sonstige Photovoltaikanlagen jeweils mit Festbeträgen gefördert werden.

Nur für Bestandsgebäude

Die Förderung sollte nur für Anlagen in, an oder auf Bestandsgebäuden gelten, da Neubauten heutzutage eigentlich standardmäßig und zudem kostengünstiger mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. „Bei Neubauten wäre dadurch lediglich ein Mitnahmeeffekt gegeben“, heißt es in der Beschlussvorlage. „Bei (insbesondere) kleineren Anlagen im Bestandsbau stellt dagegen die Förderung einen zusätzlichen Anreiz dar. Sogenannte Balkonsolaranlagen sind zudem für Mieter aktuell die einzige Möglichkeit, selbst produzierte Solarenergie zu nutzen.“

Wer mit dem Gedanken an eine Photovoltaikanlage spielt, sollte rasch Nägel mit Köpfen machen, denn die Fördermittel müssen bis Ende dieses Jahres verbraucht sein. Das heißt, bis dahin müssen Anträge in entsprechender Höhe vorliegen. Sollte der Gesamtbetrag nicht komplett ausgeschöpft werden, steht die Möglichkeit im Raum, die Förderbeträge nachträglich gleichmäßig zu erhöhen.

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