Der Förderrichtlinie zufolge kommen auch Stecker- bzw. Balkonsolaranlagen für eine Förderung in Frage, die in anderen Kommunen von einer Bezuschussung ausgenommen ist. Sie kosten den Bürger sonst zwischen 800 und 1200 Euro, wobei ein Speicher noch nicht inbegriffen ist. Zudem können entsprechende Anlagen mit Speicher, sonstige Photovoltaikanlagen mit fester Dach- oder Fassadeninstallation sowie Batteriespeicher für sonstige Photovoltaikanlagen jeweils mit Festbeträgen gefördert werden.
Die Förderung sollte nur für Anlagen in, an oder auf Bestandsgebäuden gelten, da Neubauten heutzutage eigentlich standardmäßig und zudem kostengünstiger mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. „Bei Neubauten wäre dadurch lediglich ein Mitnahmeeffekt gegeben“, heißt es in der Beschlussvorlage. „Bei (insbesondere) kleineren Anlagen im Bestandsbau stellt dagegen die Förderung einen zusätzlichen Anreiz dar. Sogenannte Balkonsolaranlagen sind zudem für Mieter aktuell die einzige Möglichkeit, selbst produzierte Solarenergie zu nutzen.“
Wer mit dem Gedanken an eine Photovoltaikanlage spielt, sollte rasch Nägel mit Köpfen machen, denn die Fördermittel müssen bis Ende dieses Jahres verbraucht sein. Das heißt, bis dahin müssen Anträge in entsprechender Höhe vorliegen. Sollte der Gesamtbetrag nicht komplett ausgeschöpft werden, steht die Möglichkeit im Raum, die Förderbeträge nachträglich gleichmäßig zu erhöhen.