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Baumfällungen: Waldstück soll dem Flugverkehr weichen

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Von: Martin Hüttenbrink

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Rund 1,7 Hektar des abschüssigen Waldes unterhalb der Kante des Flugplatzes Arnsberg-Menden wurden gerodet.
Kahle Fläche: Rund 1,7 Hektar des abschüssigen Waldes unterhalb der Kante des Flugplatzes im Hintergrund wurden für die Anschüttung gerodet. © Hüttenbrink, Martin

Das Dorf Wimbern blickt mit Sorge zum Berg hinauf. Nach Wald-Rodungen befürchten Wimberns Einwohner eine Verlängerung der Piste in ihre Richtung.

Wimbern - Keine zwei Kilometer Luftlinie nordöstlich und somit für ein Flugzeug nur einen Katzensprung entfernt beginnt die Start- und Landebahn des Flugplatzes Arnsberg Menden. Tatsächlich wurden am Rand des Naturschutzgebietes auf einer Fläche von rund 1,7 Hektar mächtige Buchen und Eichen gefällt, die dort bereits wuchsen, als es den Flugplatz noch nicht gab.

Die Baumstümpfe sollen demnächst unter einer Anschüttung verschwinden, die in einer Länge von 60 Metern in den bisherigen Wald hinein verläuft und auf einer Breite von rund 80 Metern an das Höhenniveau der bestehenden Landebahn anschließt, erläutert die Stadt Arnsberg zu dem Bauvorhaben. Dazu müssen große Mengen Boden in den abschüssigen Wald gefahren werden, „rund 124000 Kubikmeter“, heißt es von der Arnsberger Verwaltung.

Grundlage für die Maßnahme sei eine Waldumwandlungsgenehmigung, wie Grundeigentümer Franziskus von Ketteler erläutert. Als Ausgleich für den Eingriff in die Natur, die dort den Rand des Naturschutzgebietes Luerwald markiert, werde von den Fachbehörden ein ökologischer Ausgleich festgesetzt, so der Freiherr.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich nicht um eine Verlängerung der asphaltierten Start- und Landebahn, die seitens der Luftaufsicht abgesegnet werden müsste. Die zuständige Bezirksregierung Münster teilte mit: „Für die Geländeanfüllung an der Westseite des Verkehrslandeplatzes Arnsberg-Menden war kein luftrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich“. Vielmehr habe der Flugplatz im Jahr 2019 „bei der Stadt Arnsberg eine Baugenehmigung beantragt“. Dazu habe man „aus luftrechtlicher Sicht eine Stellungnahme abgegeben, dass das Vorhaben aus flugbetrieblicher Sicht unbedenklich ist“. Eine luftrechtliche Genehmigung sei nicht erforderlich, „da die Maßnahme außerhalb der Flugbetriebsfläche liegt“.

Veräußert wird die Fläche der räumlichen Erweiterung des Flugplatzgeländes übrigens nicht. Die Familie von Ketteler-Boeselager bleibt Eigentümer des Grundes, auf dem die Maßnahme umgesetzt werden soll.

Die Fläche werde im Rahmen einer Gestattung mit entsprechendem Eintrag ins Grundbuch zur Verfügung gestellt, erläutert Franziskus von Ketteler.

Anlass des Bauvorhabens sei eine Erhöhung der Sicherheit für den Flugverkehr. Die Betriebsgesellschaft des 2014 von dem Mendener Unternehmer Ulrich Bettermann als alleinigem Gesellschafter übernommenen Flugplatzes kündigte auf Anfrage weitere Erläuterungen zu der Baumaßnahme an.

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