Bei dem Bauvorhaben handelt es sich nicht um eine Verlängerung der asphaltierten Start- und Landebahn, die seitens der Luftaufsicht abgesegnet werden müsste. Die zuständige Bezirksregierung Münster teilte mit: „Für die Geländeanfüllung an der Westseite des Verkehrslandeplatzes Arnsberg-Menden war kein luftrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich“. Vielmehr habe der Flugplatz im Jahr 2019 „bei der Stadt Arnsberg eine Baugenehmigung beantragt“. Dazu habe man „aus luftrechtlicher Sicht eine Stellungnahme abgegeben, dass das Vorhaben aus flugbetrieblicher Sicht unbedenklich ist“. Eine luftrechtliche Genehmigung sei nicht erforderlich, „da die Maßnahme außerhalb der Flugbetriebsfläche liegt“.
Veräußert wird die Fläche der räumlichen Erweiterung des Flugplatzgeländes übrigens nicht. Die Familie von Ketteler-Boeselager bleibt Eigentümer des Grundes, auf dem die Maßnahme umgesetzt werden soll.
Die Fläche werde im Rahmen einer Gestattung mit entsprechendem Eintrag ins Grundbuch zur Verfügung gestellt, erläutert Franziskus von Ketteler.
Anlass des Bauvorhabens sei eine Erhöhung der Sicherheit für den Flugverkehr. Die Betriebsgesellschaft des 2014 von dem Mendener Unternehmer Ulrich Bettermann als alleinigem Gesellschafter übernommenen Flugplatzes kündigte auf Anfrage weitere Erläuterungen zu der Baumaßnahme an.