Zur Klärung vor Gericht trug insbesondere die Aussage der als Zeugin geladenen Ex-Frau des Angeklagten bei. Sie nämlich erklärte, sie habe mit ihrer Aussage, die Tiere seien ausgesetzt worden, gelogen. „Er hat mich gezwungen, das so zu sagen“.
Grund waren offenbar Besuche der Tierärztin vom Kreisveterinäramt. Nach Hinweisen aus der Nachbarschaft sichtete sie das Wachtelgehege und forderte den Wickeder auf, die Haltungsbedingungen für die Tiere zu verbessern.
Bei einem weiteren Besuch wollte das Veterinäramt die Wachteln dann abholen, weil sie der Ärztin zufolge krank und geschwächt waren. Doch da waren die Hennen weg.
Die damalige Ehefrau des Wickeders tischte in dieser Situation die Geschichte mit dem Aussetzen der Tiere auf, zeigte einen Karton, in dem sie die Wachteln transportiert haben wollte. Die Tierärztin ließ sich sogar die Stelle im Schedaer Feld zeigen. Doch weder im Karton noch auf dem Feld waren Spuren von Kot oder Federn zu entdecken.
Der 44-Jährige Wickeder, der die Vernachlässigung der Wachteln mit psychischen Problemen nach einer schweren Handverletzung erklärte, kommt nun mit dem Freispruch aus der Angelegenheit heraus. Seine Ex hingegen muss durchaus Federn lassen.
Auch sie hatte nach ihrer Aussage, die Tiere ausgesetzt zu haben, einen Bußgeldbescheid über 680 Euro nebst Gebühren bekommen – auch sie wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Anders als ihr früherer Mann aber hatte sie nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt. Sonst wäre wohl auch die Ex vom Bußgeld befreit worden.
Nun aber kommen für sie eventuell noch weitere Kosten on top. Nachdem es erst durch ihre falsche Aussage zu dem Gerichtstermin kommen konnte, will Richter Seidel nun prüfen, ob sie nicht auch an den Verfahrenskosten zu beteiligen ist. Die übernimmt bei einem Freispruch sonst nämlich der Steuerzahler.