Die Anwohner, die ihr Grundstück verlassen wollen oder heimkehren und ihre Zufahrt erreichen wollen, sind dann ebenfalls erheblichen Belastungen unterworfen. „Das Erreichen von Grundstückszufahrten in diesem Bereich ist dann kaum mehr möglich“, heißt es von der Hauptstraße.
Dies sei insofern kaum akzeptabel, „da alle im Vorfeld genannten Zeitpläne offenbar nicht eingehalten werden und die Gesamtbauzeit immer weiter ausgedehnt zu werden scheint“, klagt man im Kreis der Anwohner und verdächtigt die tätigen Unternehmen, „dass hier nicht mit der erforderlichen und gebotenen Intensität an dieser Baustelle gearbeitet wird“.
Ist die Baustelle und die damit verbundene halbseitige Sperrung mit der Ampel erst einmal eingerichtet, so gebe es etliche Tage und Wochen, an denen gar keine Arbeiten dort stattfinden. „Eine Bauaufsicht seitens der zuständigen Behörden scheint es hier nicht zu geben“, so der Verdacht. Hinterlassen werde zudem ein „sehr grober und welliger Straßenbelag mit scharfen Kanten, der wohl kaum den Erfordernissen einer Bundesstraße entsprechen dürfte“.
Bei einer gesamten Ausbesserung der Fahrbahn in diesem Bereich müsse dann wieder mit monate- oder jahrelangen Behinderungen gerechnet werden, so die Befürchtungen.
In der Anwohnerschaft herrscht die Meinung, „dass diese Zustände kaum noch akzeptabel sind“. Die betroffenen Menschen an der Hauptstraße vermissen eine Instanz, an die sie sich wenden können mit der Kompetenz, Entwicklungen auf der Baustelle so zu raffen, dass von ihr tatsächlich nur die absolut nicht zu vermeidende Beeinträchtigungen ausgehen.
Tatsächlich war die Vorhaltung, dass der Verkehr halbseitig gesperrt sei, auf der Baustelle aber nichts passiere, schon mehrfach an unsere Zeitung herangetragen worden. So auch bei der jüngsten halbseitigen Sperrung, die für die aktuell beklagten Staus auf der Hauptstraße zuständig ist.
Thyssengas hatte diesen weiteren Bauabschnitt ab 20. März für die Dauer von acht Wochen angekündigt. „Aus jetziger Sicht gehen wir davon aus, dass wir Ende Mai dort fertigstellen. Bis heute sind wir gut im Zeitplan“, teilte das Unternehmen jetzt auf Anfrage unserer Zeitung mit. Zum Vorwurf, es werde gesperrt, aber auf der Baustelle passiere nichts, entgegnete Thyssengas: „Die Tätigkeiten erfolgen meist unterbrechungsfrei. Möglich ist, dass notwendige Schweißnaht-überprüfungen sowie Nachumhüllungsarbeiten von Außenstehenden als Arbeitsunterbrechungen wahrgenommen werden“.
Beendet sein werden die Arbeiten aber auch mit dem aktuellen Abschnitt ab Gaststätte Korte nicht. Das Unternehmen: „Derzeit laufen Genehmigungsverhandlungen, so dass wir ein finales Ende in Wickede noch nicht genau benennen können“.
Angesichts einer Auskunft des Kreises Soest kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es bei baustellenbedingten Straßensperrungen keine Instanz gibt, die ein Eindämmen der Beeinträchtigungen auf das unbedingt nötige Maß kontrolliert. Vielmehr liegt dies offenbar wesentlich in den Händen der ausführenden Unternehmen, an die behördlicherseits die Einrichtung und Aufhebung von Sperrungen delegiert wird.
Ein Beispiel liefert aktuell die bis Ende 2023 angeordnete Sperrung von 130 Metern Gehweg entlang der Pferdekoppel am Waltringer Weg, obwohl auch dort bis Dienstagmorgen erkennbar noch keine Arbeiten gestartet waren. Angeordnet wurde auch diese Sperrung vom Kreis Soest als zuständiger Verkehrsbehörde.
Die Anordnung erfolgte aufgrund der Anfrage eines Unternehmens, das für die Verkehrssicherung/Beschilderung zuständig und insofern der bauausführenden Seite zuzuordnen ist. Die Gründe für die Sperrung, welche Arbeiten anstehen und wann die Arbeiten konkret starten – das muss in der Anfrage nicht benannt werden, erläutert dazu der Kreis Soest.
Die Behörde habe vielmehr zu prüfen, ob die Verkehrssituation eine solche Sperrung zulässt. Am Waltringer Weg sei dies durch den Gehweg auf der andere Straßenseite gegeben. Nach einer solchen Prüfung ergeht dann seitens des Kreises an das anfragende Unternehmen die Anordnung zur Sperrung. Auch die Kommune bekommt darüber Bescheid.
Ob aber nun Zeitraum und Umfang einer Sperrung in der gegebenen Form tatsächlich notwendig sind – diese Frage ist den ausführenden Unternehmen überlassen. So kommt es denn am Waltringer Weg zu einer zeitlich und räumlich recht großzügig erscheinenden Sperrung.
Wobei abzuwarten bleibt, ob die fünf hier vorgesehenen Bauplätze tatsächlich auch alle in diesem Jahr bebaut werden. Wenn einer der Bauherren erst im nächsten Jahr sein Eigenheim errichtet – wird dann der Bürgersteig noch weitere Monate gesperrt bleiben?
Dort wie auch an der von Thyssengas betriebenen Baustelle an der Hauptstraße wird jeweils darauf verwiesen, dass die Sperrungen mit den jeweiligen Behörden abgestimmt seien. Wenn sich diese „Abstimmung“ lediglich darauf bezieht, dass der Behörde ein gewünschtes Zeitfenster mitgeteilt und daraufhin die Sperrung angeordnet wird, eine weitergehende Kontrolle aber nicht erfolgt, lässt sich das Gefühl der Ohnmacht leicht nachvollziehen, wie es bei den gegenwärtigen Staus an der unteren Hauptstraße herrscht...