Weil der Baum die Ostseite des kleinen Satteldaches auf der Garage beschattet und dies bei östlich ausgerichteten Solar-Modulen zu Einspeiseverlusten führen würde, soll der Baum im Oktober gefällt werden, wie Fachbereichsleiter Markus Kleindopp auf Anfrage erläuterte.
Weil der Baum relativ nah an der Garage steht – möglicherweise sogar weniger als drei Meter – konnte im ersten Moment der Gedanke kommen, dass der Bergahorn hier nun mit Verweis auf das Nachbarschaftsrecht weichen muss. Das NRW-Gesetz greife aber in diesem Fall nicht, wie der Amtsleiter auseinandersetzt.
„Das Nachbarschaftsgesetzt gibt vor, dass ein gewisser Abstand einzuhalten ist. Sonst hat ein Nachbar das Recht, dagegen vorzugehen. Meldet er sich aber innerhalb einer gewissen Frist nicht, hat er dieses Recht verwirkt“, beschreibt Markus Kleindopp die Zusammenhänge. Diese Frist, der Fachbereichsleiter spricht von sechs Jahren, ist im vorliegenden Fall abgelaufen, der Bergahorn ist weitaus älter als sechs Jahre.
Allerdings sei diese Rechtsfrage im Rahmen der Gespräche mit dem Spielplatznachbarn gar nicht erst thematisiert worden. Vielmehr sei auf Anfrage zur Baumfällung mit Verweis auf die geplante Solar-Nutzung von der Verwaltung die Bedingung mitgeteilt worden, dass der Eigentümer auf eigene Kosten an anderer Stelle des Spielplatzes wieder einen Baum pflanzen müsse. „Die Solarförderung hat ihre zwei Seiten“, so der Fachbereichsleiter zum laufenden Vorgang, „das ist ein Kompromiss“.
Selbst die Frage, ob eine Baumschutzsatzung – wenn sie denn für das Gemeindegebiet erlassen worden wäre – Fällungen wie im vorliegenden Fall verhindern würde, bewertet Amtsleiter Kleindopp zurückhaltend. Denn auch bei bestehender Schutzsatzung gebe es im Rahmen der Abwägung unterschiedlicher Interessen immer die Möglichkeit von Ausnahmen.
Vor dem Hintergrund, dass auch bei Entscheidungen auf Basis einer Baumschutzsatzung Ausnahmetatbestände einfließen können, ist laut Bauamtschef Markus Kleindopp nicht zuletzt die Tatsache zu sehen, dass in der Gemeinde in den vergangenen Jahren stets ein großes Einverständnis herrschte, keine Baumschutzsatzung zu verabschieden.
„Wir sind da auch ohne stets gut klar gekommen, vor allem mit dem breiten Konsens, dass hier nicht leichtfertig Bäume gefällt werden“. Vielmehr seien im Rahmen einer Abwägung alle Interessen zu berücksichtigen, macht der Fachbereichsleiter deutlich.