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Gehweg schon mal bis Ende 2023 gesperrt

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Von: Martin Hüttenbrink

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mit warnbaken gesperrter gehweg
Im Vorgriff auf demnächst startende Baumaßnahmen ist der Gehweg vorsorglich schon mal gesperrt - bis Ende 2023. © Martin Hüttenbrink

Seit dem Wochenende ist es gesperrt, ein rund 130 Meter langes Teilstück des Waltringer Weges entlang der bisherigen Pferdekoppel östlich der Hohen Straße. Für Erstaunen sorgt jetzt die Nachfrage unserer Zeitung, wie lange die Sperrung vorgesehen ist: „Der Antrag läuft vom 31. März bis 31. Dezember“, lautet die Auskunft im Rathaus.

Wickede - So war es vom zuständigen Verkehrsamt beim Kreis Soest kommuniziert worden. Die Behörde dort ist verantwortlich, wenn es darum geht, Sperrungen im Gemeindegebiet anzuordnen. Als Begründung wird da zunächst mal der Neubau der Häuserzeile angeführt.

An die Sperrung gewöhnen müssen sich u.a. die Fußgängerverkehre mit Ziel Schulen und Kindergarten. Apropos Beschilderung: Angesichts einer Auskunft des Kreises Soest kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es bei baustellenbedingten Straßensperrungen keine Instanz gibt, die ein Eindämmen der Beeinträchtigungen auf das unbedingt nötige Maß kontrolliert.

Vielmehr liegt dies offenbar wesentlich in den Händen der ausführenden Unternehmen, an die behördlicherseits die Einrichtung und Aufhebung von Sperrungen delegiert wird. Ein Beispiel liefert da die bis Ende 2023 angeordnete Sperrung der 130 Meter Gehweg am Waltringer Weg.

Angeordnet wurde diese Sperrung vom Kreis Soest als zuständiger Verkehrsbehörde. Die Anordnung erfolgte aufgrund der Anfrage eines Unternehmens, das für die Verkehrssicherung/Beschilderung zuständig und insofern der bauausführenden Seite zuzuordnen ist.

Die Gründe für die Sperrung, welche Arbeiten anstehen und wann die Arbeiten konkret starten – das muss in der Anfrage nicht benannt werden, erläutert dazu der Kreis Soest. Die Behörde habe vielmehr zu prüfen, ob die Verkehrssituation eine solche Sperrung zulässt.

Am Waltringer Weg sei dies durch den Gehweg auf der andere Straßenseite gegeben. Nach einer solchen Prüfung ergeht dann seitens des Kreises an das anfragende Unternehmen die Anordnung zur Sperrung. Auch die Kommune bekommt darüber Bescheid.

Ob aber nun Zeitraum und Umfang einer Sperrung in der gegebenen Form tatsächlich notwendig sind – diese Frage ist den ausführenden Unternehmen überlassen. So kommt es denn am Waltringer Weg zu einer zeitlich und räumlich recht großzügig erscheinenden Sperrung.

Wobei abzuwarten bleibt, ob die fünf hier vorgesehenen Bauplätze tatsächlich auch alle in diesem Jahr bebaut werden. Wenn einer der Bauherren erst im nächsten Jahr sein Eigenheim errichtet – wird dann der Bürgersteig noch weitere Monate gesperrt bleiben?

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