Die Wohnlage ebenso wie das Baujahr des jeweiligen Wohnraumes sind wichtige Kriterien für die Vergleichszahlen. Hier unterscheidet der Mietspiegel zwischen der mittleren und der guten Wohnlage. Bei letztgenannter Kategorie handelt es sich um Standorte in Gebieten, die nicht direktem Durchgangsverkehr ausgesetzt sind, die mit aufgelockerter Bebauung, Baumbepflanzung an Straßen und Vorgärten und guten Einkaufsmöglichkeiten ausgestattet sind und zudem keine störenden Einrichtungen in der Nähe aufweisen.
Mittlere Wohnlagen dagegen sind dicht bebaut, weisen keine besonderen Beeinträchtigungen durch Lärm oder Geruch auf und müssen bei starkem Verkehrsaufkommen genügend Freiräume bieten, um diesen Nachteil auszugleichen.
Die Kategorie „einfache Wohnlagen“ (starke Lärm- und Geruchsbelästigung, keine Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel und Einkaufsmöglichkeiten, kaum Grün- und Freiflächen) ist beim Wickeder Mietspiegel nicht aufgeführt.
Wer seine Miethöhe an dem neuen Mietspiegel orientiert, hat somit ein Paket verschiedener Vorgaben abzugleichen. Die Spanne der Vergleichswerte mit den einzelnen Parametern wie Baujahr und Wohnlage ist dabei enorm. So weist der Mietspiegel für Wohnraum in Gebäuden mit Baujahr bis 1948 in der Kategorie A Quadratmeterpreise ab 3 Euro aus. In jungen Wohnungen der Kategorie C liegt die Orientierungsgröße mit bis zu 9,15 Euro dagegen mehr als dreimal so hoch.
Zwar ist der Mietspiegel nicht bindend. Er ist aber bedeutsam im Zusammenhang mit einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters sowie nach Sozialrecht bei der Ermittlung angemessener Kosten der Unterkunft, kann zudem bei der Wertermittlung von Immobilien oder im Steuerrecht Berücksichtigung finden.
Der neue Mietspiegel ist einzusehen auf der Homepage der Gemeinde. Er war vom Wohnungsmarkt bereits seit geraumer Zeit angefragt worden, weshalb die Kommune die Fortschreibung maßgeblich betrieben hatte.