„Die Balkon-Modulsysteme sind sicher und lohnen sich langfristig betrachtet auch finanziell“, erklärt die Verbraucherzentrale. „PV-Anlagen sind derzeit generell ein Thema, die Leute rennen uns bei dem Thema die Bude ein“, sagt Freitag. „Die Leute wollen sich einfach autark machen – oder glauben zumindest, sie könnten sich damit autark machen. Wenn das bei den großen Anlagen auf dem Dach schon nicht so ohne Weiteres möglich ist, dann mit den Steckdosen-Anlagen für den Balkon schon einmal gar nicht.“
Denn einfach kaufen, anklemmen und ab damit an die Steckdose, ganz so einfach sei das nicht. Der vorhandene Stromzähler müsse über eine Rücklaufsperre verfügen, „sonst würde er, wenn Sie mehr Strom erzeugen als Sie verbrauchen, rückwärts laufen. Das darf er natürlich nicht, das würde zu Abrechnungsproblemen führen.
Indem Sie dann auch nicht entsprechende Steuern abführen, die auf die tatsächlich verbrauchte Strommenge anfallen, würden Sie unbewusst sogar Steuerhinterziehung begehen.“ Sollte noch ein alter, schwarzer Zähler, auch bekannt als Ferraris-Zähler oder Induktionszähler, eingebaut sein, so ist dieser gegen einen digitalen Zähler auszutauschen.
Solche kleinen Anlagen dürfen zudem – und dies auch nur durch eine Elektrofachkraft eines eingetragenen Elektrobetriebes – ausschließlich an einer sogenannten Energiesteckdose oder in einem Verteilerschrank angeschlossen werden (unter Berücksichtigung der Anforderungen nach DIN VDE V 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1). Dann kann der erzeugte Strom auch in vorhandene Endstromkreise eingespeist werden.
Allerdings kommen solche Balkon-Anlagen maximal auf 600 Watt: Sprich, was Kühlschrank und sonstige Geräte, die dauerhaft laufen, verbrauchen, dürfte vermutlich ausreichen, um die PV-Anlage auszulasten, sodass erst gar kein Strom zurücklaufe, weil die Anlage nur einen Teil des eigentlichen Strombedarfs abdeckt.
Insofern bleibe vermutlich auch kein Strom über, den man ins Netz einspeisen und für den man sich dann eine lukrative Einspeisevergütung erhoffen könnte – was theoretisch möglich wäre, da steckerfertige PV-Anlagen unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fallen. Insofern mache auch ein Wechselrichtungszähler wie bei einer großen Anlage keinen Sinn.
„Aber Sie leisten mit diesen Geräten Ihren Anteil zur Energiewende, und allein das ist für viele Menschen schon ausschlaggebend“, unterstreicht Freitag.
An zwei Stellen muss die Anlage angemeldet werden. Zum einen bei den Stadtwerken, „dazu haben wir ein Formular bei uns auf der Homepage, zum anderen auch bei der Bundesnetzagentur. Dort muss sie im sogenannten Marktstammdatenregister registriert werden. Von der erhalten Sie eine Bestätigung, die Sie dann auch uns zukommen lassen müssen“, so Freitag.
Bei der Gemeinde muss sie nicht gemeldet werden. „Maßgeblich für die Errichtung dieser Anlagen ist die Landesbauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen“, erläutert Wickedes Stadtplaner Johannes Korte. „Bei einer Solar-/Photovoltaikanlage handelt es sich um ein sogenanntes verfahrensfreies Bauvorhaben“, so Korte weiter. Das heißt konkret: Hierfür ist keine Baugenehmigung erforderlich.