Wirkten die Anordnungen aus Soest bereits bisher widersprüchlich z.B. mit Tempo 50 in der einen und Tempo 100 in der anderen Richtung auf ein- und derselben Straße, so will auch die jüngste Konzeption nicht wirklich einleuchten, wie sie jüngst von Kreis und Straßen NRW erörtert wurde.
Zum einen verstärkt man den Fußgänger-Übergang in Höhe der alten Scheune. Diese Querung liegt direkt hinter dem Ortsschild, also gilt hier bereits das innerörtliche Tempo 50. Um die Fußgänger, die zur Sicherheit auch eine Mittelinsel haben, noch besser zu schützen, wird Richtung Waltringen sogar die Fahrbahn verengt und in einem Schwenk an den Übergang herangeführt.
Das Rathaus zum Ergebnis der behördlichen Abstimmung: „Die Fahrbahn unmittelbar östlich vor der Querungshilfe soll durch eine bauliche Umgestaltung (Änderung in der Straßenachse/Wegfall der Sperrflächenmarkierung) dafür sorgen, dass die Geschwindigkeit des einfahrenden Verkehrs gedrosselt wird.“
Während an dieser Stelle also für nötig erachtet wird, dass trotz geltender 50 km/h noch bauliche Mittel den Fußgänger schützen sollen, schickt man weiter östlich am Feldweg die Passanten über die offene Landstraße: hne bauliche Absicherung, näher an der schwer einsehbaren Kurve und in einer 70-er Zone, bei der man bezweifeln darf, dass die 70 km/h hier eingehalten werden.
Bereits bisher hatte der Kreis kein Problem damit, Fußgänger aus dem Gehweg der Ziegehude in einer 70-er Zone den Waltringer Weg queren zu lassen, weigerte man sich das wenige Meter weiter aufgestellte 50-er Schild zu versetzen. Wie beschrieben galt dann auf der anderen Straßenseite sogar 100 km/h – zwei so unterschiedliche Tempoausweisungen auf einer Straße seien „völlig normal“, hatte es seinerzeit vom Kreis geheißen.
Demnächst aber soll die Überquerung des Waltringer Weges in Höhe des Fußweges aus der Ziegenhude gänzlich unterbunden werden. Mit einer Leitplanke. Kinder und Erwachsene also, die z.B. im Sommer aus der Siedlung ins Freibad marschieren wollen, werden an der L673 abgefangen und dann per Leitplanke nach links Richtung Waltringen geführt. In Höhe des Feldweges werde sie auf die Straße entlassen, gegenüber führt denn ein neues Stück zum Fußweg hinunter zu ASV-Heim und Freibad.
So jedenfalls haben sich die Behörden das ausgedacht. Für die Fußgänger allerdings verdreifacht sich damit die Strecke zum Fußweg Richtung Freibad. Ob der Fußgängerverkehr, der sich bekanntlich wie Wasser die kürzesten Strecken sucht, das nachvollziehen wird, bleibt dahingestellt.
Auch hier setzt übrigens noch einmal die Befürwortung der Kommune und der Siedlung an. Mit dem Vorschlag nämlich, das Ortsschild bis in Höhe des Feldweges zu verlegen, würde auch bei dem Übergang Höhe Feldweg dann Tempo 50 gelten, könnte zudem auf die Installation einer teuren Leitplanke mit Ausbau einer Gehwegfläche dahinter verzichtet werden, würden also weitaus weniger Kosten entstehen und gleichzeitig die Sicherheit für die Fußgänger gefördert.
Vor dem Hintergrund der geplanten Veränderungen und Baumaßnahmen durch Straßen NRW zwischen der Kreuzung Waltringer Weg/Hövelstraße und Gut Oevinghausen kommt automatisch die Frage auf, was denn aus den Überlegungen für einen Radweg entlang der Landstraße ist nach Waltringen geworden ist. Kann das Teilstück bis Oevinghausen vielleicht sofort gebaut werden, wenn im ersten Halbjahr Straßen NRW hier groß angreift und die Straße erneuert?
Kann es nicht, lautet die Antwort aus Meschede. Als Voraussetzung für ein solches Verfahren, auch wenn es mit dem Programm „Bürgerradweg“ beschleunigt durchgeführt werden kann, gilt: Die Frage der für den Radweg notwendigen Flächen muss geklärt sein. Und das ist sie nicht, wie Straßen NRW erläutert. Vielmehr warte man hierzu auf ein Signal der Gemeinde Ense, das bisher aber noch nicht gekommen sei.