„Widersinnig und kontraproduktiv“: Kloster soll kein Asylheim werden

Die Gemeinde möchte sicherstellen, dass bei der zukünftigen Nutzung des Heilig-Geist-Klosters die Unterbringung von Asylbegehrenden keine Option ist. Wickede strebt an, dies im Miteinander mit der Bezirksregierung vertraglich festzulegen. Einen Ansatzpunkt hierfür liefert die öffentlich-rechtliche Vereinigung, die für den weiteren Betrieb der ZUE ansteht.
Wimbern – Nachdem der Steyler Orden vor wenigen Tagen seinen Rückzug aus Wimbern im März 2024 ankündigte, kamen schnell Erinnerungen an die Entstehung der ZUE vor gut zehn Jahren auf. Damals stand das Marienkrankenhaus seit rund zwei Jahren leer und geriet in den Fokus der Kundschafter des Landes, die auf der Suche nach dringend benötigten Kapazitäten zur Unterbringung von Asylbewerbern waren.
Im früheren Krankenhaus mit seinen räumlichen Strukturen stieß die Regierung auf ein geeignetes Objekt – und mit dem Hospitalverbund Hellweg auf einen dankbaren Eigentümer, dem nichts Besseres passieren konnte, als die leer stehende Immobilie langfristig an die öffentliche Hand zu verpachten.
Kloster Wickede: Könnte sich die Geschichte wiederholen?
Wenn demnächst der Steyler Orden das Kloster verlässt und sich über eine Folgenutzung oder Vermarktung Gedanken machen muss: Könnte sich die Geschichte dann wiederholen? Eine Frage, die sich vor Ort nicht nur andeutet, die vielmehr mit der schon einmal gemachten Erfahrung gestellt werden muss.
Gerade wegen der ZUE hat die Gemeinde gegenwärtig aber ein Instrument in der Hand, um gegenzusteuern. Hintergrund ist die Absicht der Landesregierung, das ehemalige Marienkrankenhaus für ein weiteres Jahrzehnt vom Hospitalverbund Hellweg zu pachten. Immer mehr Geflüchtete sind unterzubringen und in die Umgestaltung der alten Wimberner Klinik wurden dafür bisher bereits erhebliche Mittel investiert.

Zu den Voraussetzungen für diese weitere Anpachtung zählt neben dem Vertrag mit dem Hellwegverbund als Eigentümer auch ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit der Gemeinde. Um Zustimmung dafür hatte erst jüngst Regierungsdezernent Stefan Mörschel den Gemeinderat gebeten.
Vertrag noch nicht unterschrieben
Mit dem Vertrag bietet die Regierung die Garantien, die Maximal-Belegung von 650 Bewohnern in der ZUE nicht zu erhöhen und auch keine Änderung bei der Zielgruppe besonders vulnerabler Personen vorzunehmen. Weil die Gemeinde unter diesen Voraussetzung sehr gut mit der ZUE leben kann, hatte der Gemeinderat seine Zustimmung zum Vertrag in Aussicht gestellt. Das Vertragsverfahren läuft, am Entwurf werde derzeit gearbeitet, eine Unterschrift sei noch nicht erfolgt, skizziert Bürgermeister Martin Michalzik den Stand der Dinge.
Vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklung im Kloster ist Michalzik jetzt zuversichtlich, dass sich dessen spätere Nutzung als Unterbringungseinrichtung in dem noch zu unterzeichnenden Vertrag ausschließen lässt: „Ich denke, wir werden auch das in diese Verständigung, die ja beide wollen, noch mit einbeziehen“.
Dass sich Wickede auf diese Weise mit dem Land verständigen wird – diese Zuversicht zieht Michalzik nicht nur aus dem „guten Miteinander“ zwischen Kommune und Regierung, das auf Basis der 2017 gefundenen Regelung für den ZUE-Betrieb gilt.
Kloster Wickede als ZUE? „Widersinnig und kontraproduktiv“
Wickedes Bürgermeister sieht hier vielmehr auch sachliche Gründe, die gegen eine Nutzung des Klosters als Flüchtlingseinrichtung sprechen. Man habe in der ZUE die Zielgruppe besonders schutzbedürftiger Personen etabliert. Da sei es dann „widersinnig und kontraproduktiv“, in direkter Nachbarschaft eine weitere Einrichtung mit problematischem Potenzial zu eröffnen.
Land und Kommune seien sich einig, dass gerade auch die geschützte Lage der ZUE in Wimbern den Interessen der Zielgruppe wie etwa jungen oder werdenden Müttern entgegenkomme. Da sei es nicht zu machen, im Kloster etwa das Klientel junger alleinreisender Männer anzusiedeln, „die dann alle am Rand stehen, wenn die besonders vulnerablen Personen aus der ZUE an ihnen vorbei in den Ort ziehen“.
Kloster Wickede: Genug Grund gegen eine Nutzung als Flüchtlingsunterkunft
Wickedes Bürgermeister geht davon aus, dass auch solche Belange bei der Unterbringungskonzeption des Landes berücksichtigt werden. Ganz abgesehen also vom Vertrag zur Verlängerung der ZUE-Laufzeit sieht Michalzik alleine schon mit den sachlichen Zusammenhängen Grund genug gegen eine Nutzung des Klosters als Flüchtlingsunterkunft.
Die künftige Nutzung der Kloster-Immobilie ist aber auch für die Kommune keine Option. Alleine schon die Unterhaltung und Verwaltung eines solchen Komplexes würde eine Gemeinde wie Wickede überfordern – finanziell und personell; selbst dann, übernähme man die Anlage für den berühmten symbolischen Euro.
Gleichwohl baut Michalzik auf das seit Jahrzehnten vertrauensvolle Miteinander mit dem Steyler Orden und hofft, dass die Kommune bei allen Entwicklungen zur zukünftigen Nutzung möglichst frühzeitig eingebunden wird.
Den Gemeinderat möchte der Bürgermeister bereits in der nächsten Sitzung im Juni einbinden. Gemeinsam mit Fachbereichsleiter Ingo Regenhardt werde er die neue Entwicklung für die heimischen Kommunalpolitiker aufbereiten und zur Beratung stellen.