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Wickeder müssen weniger fürs Abwasser zahlen

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Von: Klaus Bunte

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Die Abwassergebühren in Wickede sinken. © bus_Bus, Gerald

Die Wickeder Bürger werden voraussichtlich nicht nur weniger tief in die Tasche greifen müssen für ihre Abwassergebühren als bislang – vielmehr werden sogar die Kosten für 2022 nachträglich nach unten korrigiert.

Wickede – Die Schmutzwassergebühren werden für die Haushalte und Gewerbebetriebe, die nicht Mitglieder des Ruhrverbandes sind, von 2,65 Euro auf 2,37 Euro pro Kubikmeter Abwasser gesenkt. Die entsprechenden Gebühren für die Ruhrverbandsmitglieder sinken von 0,95 Euro auf 0,64 Euro.

Die Niederschlagswassergebühren für die Haushalte und Gewerbebetriebe, die nicht Mitglieder des Ruhrverbandes sind, sinken von 0,56 Euro auf 0,47 Euro pro Quadratmeter gebührenrelevante Fläche. Die entsprechenden Gebühren für die Ruhrverbandsmitglieder sinken von 0,40 Euro auf 0,32 Euro.

Die geänderte Gebührensatzung soll rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft treten, wird jedoch zuvor noch am 29. November im Bauausschuss beraten, dann am 1. Dezember im Haupt- und Finanzausschuss, zuletzt am 7. Dezember im Rat und dort vermutlich auch beschlossen.

Urteil ist nur teilweise der Grund

Der Grund ist nur teilweise das Urteil vom 17. Mai 2022 des Oberverwaltungsgerichts Münster, das in einem Musterverfahren die Abwassergebührenkalkulation der Stadt Oer-Erkenschwick für rechtswidrig erklärt hatte – die Stadt hatte viel zu hohe Abwassergebühren berechnet, und zwar um rund 18 Prozent. Viele Kommunen überprüften daraufhin ihre eigenen Berechnungen, und der Städte- und Gemeindebund empfiehlt, die neuen Grundsätze aus dem Urteil des OVG anzuwenden.

In Wickede gebe es aktuell zwar keine angefochtenen Gebührenbescheide im Abwasserbereich, heißt es in der Beschlussvorlage. Eine Besonderheit bei der Festsetzung der Schmutzwassergebühren der Gemeinde mache es jedoch erforderlich, diese für 2022 für alle Gebührenpflichtigen neu zu berechnen: Die Gemeinde hat für 2022 lediglich Vorausleistungen auf die Schmutzwassergebühren erhoben. Die endgültige Festsetzung erfolgt erst mit dem Grundbesitzabgabenbescheid 2023 auf der Basis der tatsächlich verbrauchten Wassermengen. Dadurch ist die Gebührenfestsetzung für 2022 noch nicht bestandskräftig gewesen und muss neu berechnet werden, und zwar mit einem auf der Basis der Rechtsprechung kalkulierten Gebührensatz.

Für die Niederschlagswassergebühren gilt dies nicht, da hierfür keine Vorausleistungen erhoben worden sind, sondern in 2022 eine abschließende Gebührenerhebung erfolgte. Gleichwohl wird auch für die Niederschlagswassergebühren der Gebührensatz neu kalkuliert. Dieser ist für im Einzelfall vorkommende, rückwirkende Gebührenerhebungen anzuwenden, zum Beispiel, weil der Anschluss eines Grundstückes an die Kanalisation erst im Nachhinein bekannt geworden ist.

Die Gemeinde kann nach der geänderten Rechtsprechung keine kalkulatorischen Zinsen (also Zinsen, die sie erwirtschaftet hätte, wenn es Eigenkapital in den Kapitalmarkt und nicht in den eigenen Bestand investiert hätte) neben der Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszweitwert mehr berechnen, obwohl dies betriebswirtschaftlich eigentlich zulässig wäre. Dies wurde bei der jetzigen Neukalkulation berücksichtigt. Daneben wurden allerdings auch einige andere Kostenveränderungen (Abschreibung nach Wiederbeschaffungszeitwert, Mehrkosten Ruhrverband) sowie die jetzt bekannte tatsächliche Wasserverbrauchsmenge für 2022 berücksichtigt, die sich bei den Ruhrverbandsmitgliedern nicht unwesentlich erhöht hat.

Für den Haushalt 2022 bedeutet der Wegfall der Verzinsung für die Gemeinde bei den Schmutzwassergebühren eine Mindereinnahme von rund 200 000 Euro. Für 2023 beträgt die Mindereinnahme rund 350 000 Euro, da dann auch die Niederschlagswassergebühren betroffen sind.

Weitere Informationen

Im kommenden Jahr werden die Kosten wieder etwas ansteigen, jedoch immer noch niedriger ausfallen als in 2022 vor der Korrektur. Die Schmutzwassergebühren werden für die Haushalte und Gewerbebetriebe, die nicht Mitglieder des Ruhrverbands sind, auf 2,45 Euro pro Kubikmeter erhöht, die entsprechenden Gebühren für die Ruhrverbandsmitglieder verbleiben bei 0,64 Euro.

Die Niederschlagswassergebühren für die Haushalte und Gewerbebetriebe, die nicht Mitglieder des Ruhrverbands sind, steigen um einen Cent auf 0,48 Euro pro Quadratmeter, die entsprechenden Gebühren für die Ruhrverbandsmitglieder verbleiben bei 0,32 Euro. Die Mehrkosten ergeben sich aus Unterhaltungsmaßnahmen, die in den vergangenen Jahren geplant waren, aber zum Teil nicht ausgeführt wurden und im kommenden Jahr nachgeholt werden sollen.

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