Der Betrieb sei „wirtschaftlich nicht mehr darstellbar“ gewesen, erläuterte Bäckermeister Heiko Klapp gegenüber unserer Zeitung. Zumal die „Frühstücksfiliale“ an der Kirchstraße mit Öffnungszeiten vormittags bis 12.30 Uhr und sonntags von 8 bis 11 Uhr ohnehin nur noch zeitweise öffnete.
Als das traditionsreiche Enser Unternehmen mit bisher zwei Filialen in Wickede jüngst auch noch eine Bäckerei in Neheim übernahm, war klar: Der Betrieb an der Kirchstraße wird eingestellt. Es ist ein Standort mit historischer Bedeutung für Wickede, wie noch im Vorjahr die Schilderungen von Karl-Heinz „Friedel“ Wix zeigten. „Die Eheleute Börding betrieben gegenüber der katholischen Kirche ein Lebensmittelgeschäft, eine Bäckerei und die Domschänke. Paul Börding war Bäckermeister.
Weitere Geschäfte oder Gaststätten gab es noch nicht. Das Angebot an Lebensmitteln beschränkte sich in diesem Laden dann auch auf wenige Markenlebensmittel.
Sanella war gängige Margarinesorte und als Würfel in Stanniolpapier verpackt. Marmelade wurde aus einem Eimer mit einer kleinen Schaufel in ein mitgebrachtes Einmachglas entnommen und auf der Bizerba-Waage verwogen.
An der Waage befand sich noch ein Tütenhalter zum Abwiegen von Zucker und Mehl und lose zu verkaufende Hülsenfrüchte etc., welche aus einer Schütte hinter der Theke mit einer speziellen Lebensmittel-Handschaufel entnommen wurden“ – diese und weitere Details weiß der Wickede aus seinen Kindertagen über den Geschäftsstandort Börding zu berichten.
Dass in den Geschäftsräumen gegenüber der Kirche noch einmal eine Handlung einzieht, gilt als unwahrscheinlich. Darauf lässt auch die Anfrage bei Eigentümer Bäckermeister Hubert Schulz und seiner Familie schließen, derzufolge gegenwärtig über die weitere Verwendung der Immobilie beraten werde. Eine offensive Suche nach potenziellen neuen Pächtern steht demnach nicht an.
Die Bäckerei Klapp mit Sitz in Ense konzentriert sich indes vor Ort nun auf den Betrieb der Filiale am Wickeder Marktplatz. „Die laufe gut“, freut sich Bäckermeister Heiko Klapp über den Zuspruch des zentral gelegenen Geschäftes.