Die CDU plädiert für ein Bürgerengagement vor dem Hintergrund der vielen anderen Investitionen der Gemeinde. Denn es sei „andererseits zu sehen, dass viele Bürger bereit sind, sich am Aufschwung erneuerbarer Energien zu beteiligen. Um diese Beteiligung in der Gemeinde Wickede (Ruhr) zu aktivieren, ist die CDU-Fraktion seit zwei Jahren dabei, die Rahmenbedingungen für eine Bürgerphotovoltaikanlage zu prüfen und geeignete Objekte zu finden.“
Schützenhilfe erhalten die Christdemokraten dabei von dem diesbezüglich erfahrenen Fröndenberger Verein Renergie, der mit der Gemeinde kommunale Gebäude dahingehend untersucht, ob bei ihnen mit Blick auf Dachflächen, Statik, Stromverbrauch des Gebäudes und Wirtschaftlichkeit gute Voraussetzungen für eine Photovoltaikanlage bestehen.
Auch mit privatrechtlichen Institutionen und Unternehmen habe man sich hierbei über deren Gebäude ausgetauscht.
„Leider zeigte sich beim zunächst favorisierten Rathaus, dass aufgrund des Innenausbaus in den 90er Jahren und neuer Schneelastvorgaben die Statik des Daches für eine entsprechende Anlage nicht ausreichend ist“, so die CDU in ihrem Antrag. „Im weiteren Prüfverfahren hat sich herauskristallisiert, dass eine Anlage mit einer Leistung von mindestens 30 kWp auf einem Dach der Melanchthon-Grundschule wirtschaftlich umsetzbar scheint. Eine überschlägige Machbarkeitsermittlung zeigt, dass wir auf dem Gebäude ca. 72 Module mit bis zu 30 kWp installieren könnten. Damit könnte die Schule gut 25 Prozent des heutigen Strombedarfs selber erzeugen.“
Die zugunsten straffer Abläufe maximal 20 beteiligten Bürger würden dann zum Beispiel eine GbR gründen und als Gesellschafter Eigenkapital einbringen, mit dem die PV-Anlage angeschafft und errichtet werden kann, in der Hoffnung auf eine kleine Rendite. Die Fröndenberger Renergie empfiehlt eine Mindestbeteiligung von 1000 Euro pro Gesellschafter, ein Betrag, „den man im Ausschuss noch einmal überdenken sollte, das ist schon ganz schön viel“, stellte Uwe Eder dem entgegen.
Doch laut Renergie sei dieser Betrag einem Sparbuchguthaben vergleichbar und erscheine für breite Kreise der Einwohnerschaft machbar. Sinnvoll sei in jedem Fall, eine Obergrenze der Beteiligung festzulegen, um das Projekt nicht auf wenige Einzelpersonen zu beschränken. Auch eine Beteiligung der Gemeinde selbst sei denkbar.