Nordmann: „Die Gebühren steigen abhängig von der Position der GOT. Zum Teil steigen sie gar nicht bis kaum, teilweise auch bis zum Faktor 2. Um ein kleines Beispiel zu nennen: Es gab eine Position in der bisherigen GOT, da lag der dreifache Satz bei 38,52 Euro, in der neuen GOT liegt die gleiche Position beim einfachen Satz bei 42 Euro – das ist aber eher die Ausnahme.“
Preislich stark angestiegen seien zum Teil die Zuchttauglichkeitsuntersuchungen für Züchter, ebenso müssten Besitzer kurznasiger Hunde wie Mops und Französische Bulldogge bei Atemnot-Operationen zur Behebung ihrer rassetypischen Atemwegsprobleme noch deutlich tiefer in die Tasche langen als bislang.
Kleiner Trost für die Werler: Standortfaktoren wie die Miete wirken sich ebenfalls auf die Gebühren aus. Und da ist das Land gegenüber den großen Metropolen klar im Vorteil. Nordmann: „Wir kennen zwar nicht die Preise der Großstädte, aber wir würden sagen, dass das für uns zutreffend ist.“
Ein weiterer Trost für alle Tierarzt-Kunden: Die Novelle fußt auf einer Studie, die noch vor Ausbruch des Ukraine-Kriegs und der wirtschaftlichen Folgen wie der Inflation erhoben wurde, sodass diese Faktoren noch gar nicht in die Gebührenanpassung eingeflossen sind: Für die Veterinäre hingegen könnte sich irgendwann die Frage stellen, ob die Anhebung für sie überhaupt ausreichend ist, um weiterhin wirtschaftlich arbeiten zu können. Nordmann: „Zurzeit vermuten wir, dass sie noch ausreicht.“
„Die Anpassung der Gebührenordnung war längst überfällig, um sicherzustellen, dass eine Tierarztpraxis wirtschaftlich geführt werden kann. Nur so kann eine flächendeckende Versorgung der Tiere gewährleistet werden“, erläutert der Präsident der Bundestierärztekammer, Dr. Uwe Tiedemann, in einer Pressemitteilung. Die gesetzliche Gebührenordnung sorge für Transparenz und schütze Tierhalter vor Übervorteilung.
Ein Wettbewerb zwischen Tierärzten solle über die Leistung und nicht über den Preis stattfinden. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stelle sicher, dass Tierärzte dem Qualitätsanspruch der Tierhalter zum Beispiel durch Investitionen nachkommen können. Das sichere die angemessene Bezahlung der Mitarbeiter und damit auch die erforderliche Sorgfalt in der tierärztlichen Praxis hinsichtlich der tierärztlichen Leistungen. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung diene dem Tierschutz. In landwirtschaftlichen Betrieben diene es außerdem dem Verbraucherschutz durch gesunde und rückstandsfreie tierische Erzeugnisse.