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Blutige Wunde: Kind verletzt sich im Action-Markt - Familie fordert Schmerzensgeld

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Von: Ilka Platzek

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„Aus purer Verzweiflung“ hat sich eine Werler Familie an den Anzeiger gewandt. Ihr Sohn habe sich im August im Action-Markt in Werl eine Schnittwunde zugezogen.

Werl – Ein Kind verletzt sich im Werler Action-Markt. Die Familie fordert Schmerzensgeld. Doch „Action“ stellt sich quer. Der Reihe nach: „Am 8. August hatten wir, meine Frau und meine zwei Kinder, Ihre Filiale in Werl zum Einkaufen aufgesucht“, schrieb der Vater ein paar Tage nach dem Unfall an die Geschäftsführung der niederländischen Kette. Aus dem Einkauf wurde allerdings nichts: „Unser ältester Sohn (6 Jahre alt) verletzte sich in der Nähe des Eingangs an Bilderrahmen, die aufgrund ihrer Größe über die Regale hinaus gestapelt waren. Unser Sohn zog sich an den spitzen Ecken der Bilderrahmen eine knapp vier Zentimeter lange tiefe Schnittwunde am linken Unterschenkel zu, welche medizinisch versorgt werden musste. Wir suchten daher unverzüglich eine Mitarbeiterin auf, die uns ohne zu zögern Verband und Pflaster bereitstellte.“

Das Ladenlokal von außen
Das Ladenlokal von außen. © Ilka Platzek

In der Folge wurden erst ein Kinderarzt, dann die Kinderchirurgie in Dortmund aufgesucht, in der die Schnittwunde versorgt wurde. In seinem Schreiben an Action teilt der Vater mit: „Die Verletzung hätte vermieden werden können, wären die Bilderrahmen ordnungsgemäß und sicher eingeräumt worden. Aus diesem Grund machen wir hiermit einen Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 500 Euro für unseren Sohn geltend.“ Er setzt eine Frist von sieben Tagen für die Zahlung an, teilt seine Kontoverbindung mit und droht, bei Nichtzahlung seinen Anwalt einzuschalten.

Eine Antwort vom Kundendienst kommt prompt: „Wir bedauern, dass Ihr Sohn verletzt worden ist. Action kümmert sich um seine Kunden, und als Geste des Mitgefühls haben wir angeboten, Ihrem Sohn einen Geschenkgutschein zu schicken, damit er sich selbst etwas Schönes aussuchen kann. Wir zahlen kein Schmerzensgeld, aber wenn Ihnen Kosten entstanden sind, senden Sie uns bitte die Kostenaufstellung und die Rechnungen zu. Wir hoffen natürlich, dass die Wunde gut heilt und freuen uns auf Ihre Antwort.“

Die scharfkantigen Bilderrahmen bei Action.
Die scharfkantigen Bilderrahmen bei Action. © Privat

Kind im „Action“ verletzt: Eltern schlagen Gutschein-Angebot aus

Das Angebot, darunter ein Gutschein über 50 Euro, wird von den Eltern ausgeschlagen, „da wir dies nicht als angemessen empfanden“, wie die Mutter erklärt. Stattdessen sucht die Familie einen Anwalt auf. Dieser listet diverse Kosten auf, die den Eltern durch den Unfall entstanden sind, darunter Fahrtkosten zur Chirurgie in Dortmund, Zeit- und Betreuungsaufwand und das Schmerzensgeld für das verletzte Kind.

In dem Schreiben heißt es unter anderem: „Während der zweiwöchigen verordneten Ruhezeit durfte mein Mandant mit der Wunde nicht ins Wasser gehen. Dies hat zu einem weiteren Aufwand bei der täglichen Körperhygiene geführt. Entscheidend ist aber, dass mein Mandant, trotz besten Badewetters, nicht ins Freibad durfte…somit fehlte auch der Kontakt mit Gleichaltrigen…“

Die Schnittwunde am Bein des Sechsjährigen.
Die Schnittwunde am Bein des Sechsjährigen. © Privat

Kind im „Action“ verletzt: „Ignoranz macht fassungslos“

Jetzt beläuft sich die Forderung der Eltern auf 650 Euro. Action hat auf dieses Schreiben nicht mehr geantwortet und die Mutter sich an den Anzeiger gewandt, „da mich die Ignoranz fassungslos macht“.

Auf Anfrage unserer Redaktion kommt offenbar wieder Bewegung in die Angelegenheit: Die Presseabteilung von Action teilt per E-Mail mit: „Wir sind derzeit dabei, den Vorfall intern zu prüfen und werden erneut mit dem betroffenen Kunden in Kontakt treten, um eine zufriedenstellende Lösung zu finden.“

Vorsicht

Unter diesem Absatz, am Ende des Artikels, folgt ein Foto der blutigen Schnittwunde am Bein des Kindes. Wer das Bild nicht sehen möchte, weil er beispielsweise kein Blut sehen kann, sollte nicht weiterscrollen.

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