Eine Antwort vom Kundendienst kommt prompt: „Wir bedauern, dass Ihr Sohn verletzt worden ist. Action kümmert sich um seine Kunden, und als Geste des Mitgefühls haben wir angeboten, Ihrem Sohn einen Geschenkgutschein zu schicken, damit er sich selbst etwas Schönes aussuchen kann. Wir zahlen kein Schmerzensgeld, aber wenn Ihnen Kosten entstanden sind, senden Sie uns bitte die Kostenaufstellung und die Rechnungen zu. Wir hoffen natürlich, dass die Wunde gut heilt und freuen uns auf Ihre Antwort.“
Das Angebot, darunter ein Gutschein über 50 Euro, wird von den Eltern ausgeschlagen, „da wir dies nicht als angemessen empfanden“, wie die Mutter erklärt. Stattdessen sucht die Familie einen Anwalt auf. Dieser listet diverse Kosten auf, die den Eltern durch den Unfall entstanden sind, darunter Fahrtkosten zur Chirurgie in Dortmund, Zeit- und Betreuungsaufwand und das Schmerzensgeld für das verletzte Kind.
In dem Schreiben heißt es unter anderem: „Während der zweiwöchigen verordneten Ruhezeit durfte mein Mandant mit der Wunde nicht ins Wasser gehen. Dies hat zu einem weiteren Aufwand bei der täglichen Körperhygiene geführt. Entscheidend ist aber, dass mein Mandant, trotz besten Badewetters, nicht ins Freibad durfte…somit fehlte auch der Kontakt mit Gleichaltrigen…“
Jetzt beläuft sich die Forderung der Eltern auf 650 Euro. Action hat auf dieses Schreiben nicht mehr geantwortet und die Mutter sich an den Anzeiger gewandt, „da mich die Ignoranz fassungslos macht“.
Auf Anfrage unserer Redaktion kommt offenbar wieder Bewegung in die Angelegenheit: Die Presseabteilung von Action teilt per E-Mail mit: „Wir sind derzeit dabei, den Vorfall intern zu prüfen und werden erneut mit dem betroffenen Kunden in Kontakt treten, um eine zufriedenstellende Lösung zu finden.“
Unter diesem Absatz, am Ende des Artikels, folgt ein Foto der blutigen Schnittwunde am Bein des Kindes. Wer das Bild nicht sehen möchte, weil er beispielsweise kein Blut sehen kann, sollte nicht weiterscrollen.