Bis zu 70 Prozent mehr: Gebühren in Werl sollen steigen

Die Dienstleistungen der Stadtverwaltung werden teurer. Mit bis zu 70 Prozent geht es erheblich nach oben. Trotz des teils happigen Anstiegs ist kaum Mehrertrag zu erwarten. Die Hintergründe.
Werl – Ob Ersatz für die verlorene Hundemarke oder ein benötigtes Schriftstück: Bürger sollen künftig für einige Dienstleistungen der Verwaltung mehr bezahlen müssen. Geplant ist eine Änderung der Verwaltungsgebührensatzung samt „Anpassung der Tarifstruktur“, die der Hauptausschuss am kommenden Donnerstag, 16. März (18 Uhr in der Mensa der Sekundarschule), beschließen soll.
Dabei klingt erst mal happig, um wie viel Prozent die Gebühren steigen sollen: Um bis zu 70 Prozent geht es rauf. Einige Bereiche gehen „erheblich nach oben“, räumt Torben Höbrink zwar ein. Allerdings verweist der Bürgermeister auf zwei Aspekte: So sei seit zehn Jahren keine Erhöhung mehr erfolgt. Vor allem aber zeigen die erwarteten geringen Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt 1.000 bis 2.000 Euro, das man von „überschaubaren Summen“ spreche, die auf Bürger und Firmen durch die Erhöhung im Bereich der „Allgemeinen Verwaltungsgebühren“ zusätzlich zukommen. Das sei auch ein Grund, warum eine jährliche Anpassung der Gebühren keinen Sinn mache. „Das wäre zu viel Aufwand.“
Die aktuelle Satzung stammt aus dem Jahr 2013 und fußte auf der damaligen Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes. Auch die Gebühren wurden 2013 festgelegt und blieben seither unverändert. Allerdings hätten sich in der Zwischenzeit „erhebliche Veränderungen des Aufgabenumfangs der Verwaltung und auch des Kostenumfangs“ ergeben, so heißt es in der Vorlage für die Politik. Die Verwaltung nennt als kostensteigernde Faktoren die Erhöhungen des tarifrechtlichen Entgeltes und der Besoldung. An denen sollen sich die Mehrkosten orientieren, zudem unterschiedliche Gebührentarife aneinander angepasst werden für eine Vereinheitlichung und bessere Übersichtlichkeit
Auswirkungen des Corona-Virus
Insgesamt seien im Bereich der Allgemeinen Verwaltungsgebühren in den Vorjahren zwischen 5.000 und 10.000 Euro eingenommen worden, so die Verwaltung. Die Schwankung seien zum Teil auf die Auswirkungen des Corona-Virus samt Schließung des Rathauses für den Publikumsverkehr zurückzuführen.
Hohe Gebühreneinnahmen gebe es auch beim Personenstandswesen. „Da diese Gebührentarife aber nicht angepasst werden, ist hier nicht mit einem Anstieg der Gebühreneinnahmen zu rechnen.“
Nach dem Hauptausschuss muss auch der Rat die Erhöhung der Gebühren beschließen.
Diese Gebühren sollen steigen
Am stärksten ist der Anstieg für „individuell zusammengestellte Auszüge oder Auskünfte aus Schriftstücken oder Dateien“, für die eine Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben wird.
Bislang waren es 9 Euro je angefangene 15 Minuten (36 Euro/Stunde), künftig sollen es 10 Euro je angefangene 10 Minuten (60 Euro/Stunde) sein. Die Anhebung beträgt damit nahezu 70 Prozent.
Der Ersatz für verlorene oder unbrauchbar gewordene Hundesteuermarken soll künftig statt fünf Euro sechs Euro kosten (plus 20 Prozent).
Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide, Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen sollen statt 24 Euro je halbe Stunde 32 Euro je halbe Stunde kosten. Ein Anstieg um 33 Prozent.
Dieser Tarif soll auch für verschiedene Dienstleistungen des Werler Stadtarchivs gelten (Anfertigung von Abschriften und Auszügen aus Archivgut, Übertragung in moderne Schrift und Übersetzungen).
Gleiches gilt für die Erteilung von Vorrangeinräumungen und Löschungsbewilligungen, Freigabeerklärungen und sonstige Erklärungen sowie Feststellungen aus Konten und Akten.