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Miri-Clan-Prozess: Werler bestreitet Vorwürfe - Urteil frühestens im März

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Justitia
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. © Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Der Miri-Clan-Prozess gegen einen 40-jährigen Mann aus Werl geht in die Verlängerung. Das Dortmunder Landgericht hat am Dienstag mit allen Verfahrensbeteiligten vier weitere Sitzungstermine abgesprochen. Das Urteil fällt demnach frühestens im März.

Werl/Dortmund – Der Angeklagte bestreitet weiter, etwas mit den mutmaßlichen Kokaingeschäften seines Bruders, des Dortmunder Chefs des Miri-Clans, zu tun zu haben. Angeblich soll er regelmäßig kiloschwere Lieferungen erhalten haben, um die Drogen anschließend in seiner Wohnung an der Lindenallee in Werl mit Streckmittel zu versetzen und für den Weiterverkauf vorzubereiten. Schon beim Auftakt des Prozesses herrschte eisige Stimmung.

Die Vorwürfe fußen vor allem auf umfangreichem Chatverkehr über einen verschlüsselten Messengerdienst. Doch genau an dieser Stelle hakte Verteidiger Rotger van Lengerich am Dienstag noch einmal ein. Der Rechtsanwalt beantragte, dass das Mobiltelefon des 40-Jährigen von einem Sachverständigen unter die Lupe genommen werden solle. Aus den Auswertungen werde sich ergeben, dass das Gerät an den angeblichen Liefertagen gar nicht im Bereich der Lindenallee eingeloggt gewesen sei, so van Lengerich.

Miri-Clan-Prozess: Hände auf Foto

Ein weiterer Sachverständiger soll derweil die Hände des Angeklagten untersuchen und mit denen vergleichen, die auf zwei Fotos gerade dabei sind, Kokain in neue Platten zu pressen. Oberstaatsanwalt Dirk Stickeln geht davon aus, dass es sich um die Hände des 40-Jährigen handelt, weil anhand von anderen Gegenständen im Hintergrund denkbar erscheint, dass die Bilder in der Wohnung des Angeklagten aufgenommen worden sind.

„Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass andere Männer die Wohnung ohne Kenntnis meines Mandanten genutzt haben“, sagte der Verteidiger. Ein Humanbiologe könne jedenfalls eindeutig klären, ob die Hände auf dem Foto die des Werlers sind.

Miri-Clan-Prozess: Drittes Gutachten?

Darüber hinaus soll die 37. Strafkammer nach dem Willen des Rechtsanwalts ein drittes Gutachten in Auftrag geben. Darin soll ein Sprachwissenschaftler verschiedene Nachrichten analysieren. Offenbar spricht der Chef des Dortmunder Miri-Clans darin mehrmals einen Adressaten mit den Worten „Bruder“ oder „mein Bruder“ an. Rechtsanwalt van Lengerich ist jedoch sicher: „Diese Anrede deutet längst nicht immer auf einen männlichen Verwandten hin.“

Ob die Richter den Anträgen der Verteidigung nachgehen, entscheidet sich frühestens am 31. Januar. An diesem Termin sollen auch zwei Richter einer anderen Strafkammer des Dortmunder Landgerichts als Zeugen vernommen werden. Diese haben kürzlich einen angeblichen Mittäter des Werlers verurteilt. Jetzt sollen sie dazu befragt werden, ob der mutmaßliche Komplize in seinem Prozess nur pauschal seine Beteiligung an Drogengeschäften zugegeben oder ob er möglicherweise sogar etwas zu der Rolle des 40-Jährigen gesagt hat.

Die Verteidiger sehen dieser Vernehmung jedoch gelassen entgegen. „Daraus wird sich nichts ergeben“, hieß es am Dienstag. Vor den Richtern liegt weiterhin viel Arbeit.

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