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Gebühr für Gastronomie und Handel: CDU will weiteres Jahr auf Einnahmen verzichten

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Von: Dominik Maaß

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Lokale, die für ihre Außengastronomie öffentlichen Raum beanspruchen, müssen normalerweise dafür Sondernutzungs-Gebühren bezahlen.
Lokale, die für ihre Außengastronomie öffentlichen Raum beanspruchen, müssen normalerweise dafür Sondernutzungs-Gebühren bezahlen. © Hans Blossey

Monika Mensing vom Vitalmarkt und Monika Hünnies vom Altstadtbistro stießen bereits im Frühjahr die Diskussion an, ob die Sondernutzungsgebühren für Handel und Gastronomie noch zeitgemäß sind. Kürzlich trafen sie sich zu einem Gedankenaustausch mit Bürgermeister Torben Höbrink. Parallel zur generellen Debatte gibt es nun einen Antrag der CDU-Fraktion, die Gebühren für 2023 erneut auszusetzen.

Werl – Die Sondernutzungs-Satzung regelt zum Beispiel, dass Geschäfte ein Werbeschild und eine kleinere Auslage kostenlos aufstellen dürfen, für weitere Aufsteller aber bezahlen müssen.

Die Gebühren für die Außengastronomie betragen monatlich bis zu 2,50 Euro pro genutztem Quadratmeter öffentlicher Fläche. Zuletzt überarbeitet wurde die Satzung 2014.

Vor Corona kassierte die Stadt von den Gastronomen jährlich rund 7500 Euro. Hinzu kamen rund 5700 Euro für Warenauslagen. Bereits in den vergangenen beiden Jahren hatte die Politik einhellig für einen Gebührenverzicht gestimmt, um Gastronomie und Handel während der Corona-Pandemie zu entlasten.

Handel und Gastronomie sollen entlastet werden

Ihren neuen Antrag für den Rat (1. Dezember, 18 Uhr, Stadthalle) begründet die CDU nun mit den „stark gestiegenen Energiekosten“ und „den immer noch spürbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie“. Diese hätten in den vergangenen beiden Jahren zu deutlichen Einnahmeausfällen geführt. Und mit solchen sei weiterhin zu rechnen. Die CDU wolle deshalb den innerstädtischen Handel und die Gastronomie entlasten und weiteren Leerständen in der Innenstadt vorbeugen.

Monika Hünnies begrüßte den politischen Vorstoß. Das lasse sie etwas entspannter ins nächste Jahr blicken. Das Gespräch mit Bürgermeister Höbrink bewertete sie als „gut und vernünftig“. Sie sei weiterhin der Meinung, dass die Gebühren nicht mehr in die Zeit passen, habe aber auch nicht damit gerechnet, dass die Gebühren wegen eines Gespräches abgeschafft werden. Höbrink habe erläutert, warum die Stadt eine solche Satzung brauche. Und positiv nehme sie mit, dass sich die Verwaltung Gedanken über das Thema mache.

Ganz ähnlich bewertet auch Mensing den Austausch mit dem Bürgermeister. Grundsätzlich habe sie Verständnis dafür, dass die Stadt ein Ausufern von Auslagen und Gastronomie verhindern will.

Stadt will beteiligt bleiben

Höbrink sagt, dass man die generelle Diskussion um die Gebühren durchaus führen könne. Das lohne sich aber erst, wenn nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens die Rahmenbedingungen für die künftige Gestaltung der Innenstadt klarer sind. Er verstehe den Wunsch nach einer Abschaffung, aber für die Stadt sei wichtig, im Prozess beteiligt zu bleiben. Schließlich gehe es um die Nutzung öffentlichen Raums, etwa darum, Rettungswege freizuhalten, aber auch, Chancengleichheit zwischen den Geschäftsleuten herzustellen.

Ausufernde Außengastronomie oder Auslagen könnten zum Beispiel Kundenströme am Geschäft des Nachbarn vorbeilenken. Um eine Genehmigung auf Antrag werde man deshalb auch künftig nicht herumkommen, so der Bürgermeister. Denkbar seien neben Preisen pro Quadratmeter auch Pauschalen. „Es geht uns sicher nicht darum, den letzten Euro herauszupressen.“ Aber Ordnung funktioniere bis zu einem gewissen Grad auch über das Portemonnaie.

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