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Kind verletzt: Action zahlt jetzt doch Schmerzensgeld

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Von: Ilka Platzek

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Das Ladenlokal von außen
Das Ladenlokal von außen. © Ilka Platzek

„Aus purer Verzweiflung“ hatte sich eine Werler Familie Anfang Dezember an den Anzeiger gewandt. Ihr sechsjähriger Sohn habe sich im August im Action-Markt in Werl eine Schnittwunde zugezogen und Action weigere sich, der Familie Schmerzensgeld zu zahlen. Nach unserer Berichterstattung folgt nun die Kehrtwende.

Werl – Wie der Anwalt der Familie, Dirk Strototte aus Unna, mitteilt, hat der niederländische Konzern sich nun bereiterklärt, alle Forderungen der Familie zu erfüllen und knapp 700 Euro zu überweisen. Zusätzlich erhält das Kind einen Geschenkgutschein über 50 Euro, den Action ja schon im August als kleine Wiedergutmachung angeboten hatte.

„Einzige Bedingung ist die Verschwiegenheit und der Verzicht, Zukunftsschäden geltend zu machen“, sagt der Anwalt aus Unna. „Die Verschwiegenheit gilt allerdings nur für die Familie, nicht für den Anwalt“, stellt er klar.

Sechsjähriger hatte sich an Rahmen geschnitten

Im August hatte sich der Sechsjährige an einem scharfkantigen Bilderrahmen im Action-Markt verletzt, teilte der Vater der Firma Tage nach dem Unfall schriftlich mit und gab Action dafür die Schuld: „Die Verletzung hätte vermieden werden können, wären die Bilderrahmen ordnungsgemäß und sicher eingeräumt worden. Aus diesem Grund machen wir hiermit einen Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 500 Euro für unseren Sohn geltend.“

Er fotografiert die Wunde des Kindes (Foto am Ende des Artikels), eine vier Zentimeter lange Schnittwunde, und die Bilderrahmen, an denen sich das Kind geschnitten habe. Zum Zeitpunkt des Unfalls hätten, anders als auf dem Foto, dort keine Plastikcontainer gestanden, sodass die scharfkantige Ecke frei in den Laden geragt habe, erklärt die Mutter später. Action reagiert prompt – bietet erst einmal einen 50-Euro-Gutschein an und die Übernahme der entstandenen Kosten. Schmerzensgeld würde man nicht zahlen, teilt die Markt-Kette mit.

Anwalt listet diverse Kosten auf

Die Eltern verzichten und beauftragen den Unnaer Anwalt Dirk Strototte mit der Wahrnehmung ihrer Interessen. Dieser listet diverse Kosten auf, die den Eltern durch den Unfall entstanden sind. Jetzt beläuft sich die Forderung der Eltern auf knapp 700 Euro. Action hat auf dieses Schreiben nicht mehr geantwortet und die Mutter sich an den Anzeiger gewandt, „da mich die Ignoranz fassungslos macht.“ Nach unserem Bericht erfolgt nun die Kehrtwende. Die Eltern sind positiv überrascht: „Sogar den Gutschein, den wir abgelehnt haben, bekommen wir jetzt“, freut sich die Mutter. „Das ist wirklich sehr großzügig von Action.“

Kritik an Schmerzensgeldforderung

Viele Leser äußerten sich in den Kommentaren unter dem ersten Artikel zu diesem Thema kritisch über die Schmerzensgeldforderung.

Ein Leser schreibt: „Hätten die Verkäufer die Ware richtig gelagert, wäre es zu so einer Situation nicht gekommen. Schmerzensgeld ist für mich irgendwie schon übertrieben. Die Nachricht seitens Action fand ich völlig in Ordnung (...).

Ein weiterer Leser schreibt: „Da die Eltern nicht auf ihr Kind aufgepasst haben und sich dieses verletzt hat, wollen die Eltern jetzt Kohle machen. Eigentlich eine tolle Geschichte für die Zeitung. Da bin ich mal gespannt, welches Gericht diese Eltern auch noch belohnen wird.“

Wieder eine andere Stimme meint: „So sind Eltern heutzutage. Jeder andere ist Schuld an der eigenen Unfähigkeit und aus jeder Mücke wird ein Elefant (und im Idealfall auch noch Kasse) gemacht. Sie hätten ja zur Abwechslung auch mal selbst auf ihr Kind aufpassen können, um jedes Lebensrisiko auszuschliessen. Ich habe drei Kinder, vier Enkel, alle gut groß gezogen und niemals andere für meine Verantwortung haftbar gemacht.“

Ein weiterer Leser schreibt: „Für das Kind tut es mir unendlich leid. Allerdings sehe ich hier auch die Eltern in der Pflicht. Es wird noch so weit kommen, dass keine Kinder mehr bei Action hinein dürfen, denn scharfe Kanten wird es immer in so einem Geschäft geben. Außerdem kann man dort auch diverse Werkzeuge erwerben und wenn man nicht auf sein Kind achtet, wird es sich auch daran verletzen können. Selbst ein Blatt Papier, überstehende Kunststoffverpackungen können zu Verletzungen führen (...).

Vorsicht: Unter diesem Absatz folgt ein Foto der blutigen Schnittwunde am Bein des Kindes. Wer das Bild nicht sehen möchte, weil er beispielsweise kein Blut sehen kann, sollte nicht weiterscrollen.

Die Schnittwunde am Bein des Sechsjährigen.
Die Schnittwunde am Bein des Sechsjährigen. © Privat

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