Sollte er sein Verhalten anschließend immer noch nicht kontrollieren können, müsste er bei der nächsten Verurteilung mit der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung rechnen. Im aktuellen Prozess hielt der vom Gericht hinzugezogene psychiatrische Sachverständige diese Anordnung noch nicht für erforderlich.
Der Angeklagte hatte die gesamte Verhandlung äußerlich ungerührt verfolgt. Nach seiner letzten Haftentlassung hatte er die klare Anweisung erhalten, sich von Kindern fernzuhalten. Aber am Abend des 1. April traf er sich in der Wohnung einer Bekannten mit einer weiteren Frau und trank Alkohol.
Dass sich vier Kinder in der Wohnung aufhielten, störte ihn nicht. Eine der Frauen räumte in ihrer Zeugenvernehmung ein, an diesem Abend „ein bisschen“ mit dem 32-Jährigen geflirtet zu haben. Und ja, nachdem sich alle schon schlafen gelegt hatten, habe der Angeklagte sie an ihrem Bett aufgesucht und mit ihr gekuschelt. „Mehr ist dann aber zwischen uns nicht passiert.“ Wenig später soll die Situation in der Wohnung aber eskaliert sein.
Der zweite Teil der Anklagevorwürfe liegt etwa ein Jahr zurück. Über Weihnachten 2021 soll er mehrfach eine Bekannte und deren Kinder besucht haben. Der Junge und das Mädchen lebten zu dieser Zeit in einer Wohngruppe, waren über die Feiertage aber nach Hause gefahren.
„Nach ihrer Rückkehr haben sie davon erzählt, dass auch der Freund ihrer Mutter in der Wohnung war“, sagte eine Betreuerin der Wohngruppe als Zeugin aus. Und auch wenn bei den Familienbesuchen nichts vorgefallen war, war das ein Vergehen, für das der Mann bestraft werden musste.