Urteil des Amtsgericht
Rechtsradikal und beleidigend: JVA-Insasse schrieb einen bösen Brief
Nicht nur Beleidigungen aus der untersten Schublade, sondern obendrein noch mit rechtsradikalen Vokabeln war dieser Brief garniert, den ein JVA-Insasse an seine Aufseher abschickte.
Werl – Ein 30-jähriger Insasse der Justizvollzugsanstalt Werl war jetzt zu einer Verhandlung im Amtsgericht geladen. Dabei blätterte er in seiner Zeitung und ignorierte die Gerichtsverhandlung. Fragen an ihn mussten mehrfach wiederholt werden und wurden vom Angeklagten meistens nicht beantwortet. Er hob nur kurz seinen Kopf, um Sekunden später wieder in die Zeitschrift zu blicken.
Ihm wurde vorgeworfen, dass er Vollzugsbeamte in einem Brief beleidigt haben soll. Laut der Anklageschrift soll er am 3. August des vergangenen Jahres das Schreiben unter seiner Zellentür durchgeschoben haben. Im Brief soll er die Justizbeamten als „Judenschweine“ bezeichnet haben. Wie die Staatsanwältin weiter vortrug, endete sein Schreiben mit dem „Deutschen Gruß“.
Angeklagter sitzt unter anderem wegen versuchten Totschlags
Die Vorsitzende las den Inhalt des Briefes vor. Sie sagte, dass Beamte am Nachmittag seine Zelle durchsucht hätten. Die Richterin teilte mit, dass er in dem beleidigenden Brief die Beamten aufforderte, seine Zelle nicht mehr zu stürmen. Eine Erklärung dazu wollte er nicht abgeben. Auch seine Pflichtverteidigerin sollte zu dem Vorfall keine Angaben machen. Sie berichtete nur, dass ihr Mandant sehr emotional sei und er wohl deswegen so reagiert habe. Der Angeklagte hat bereits sieben Eintragungen im Bundeszentralregister. Wegen zahlreicher Delikte wie Körperverletzung, Beleidigung, Nötigung, Bedrohung und einem versuchten Totschlag sitzt er derzeit seine Strafe in der Werler JVA ab.
Für die Staatsanwaltschaft war nach der Beweisaufnahme klar, dass sich die Anklageschrift bestätigt hatte. „Sie haben sich hier auf nichts eingelassen“, so die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Sie beantragte drei Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Nachdem die Vorsitzende den Angeklagten zu einem Schlusswort aufforderte, zeigte der 30-Jährige auf einen JVA-Bediensteten und bezeichnete diesen als „Jude“. Diese Beleidigung ließ die Richterin ins Protokoll aufnehmen und übergab dies an die Staatsanwaltschaft.
Mann ignoriert Richterin
Beim Urteilsspruch ignorierte der Angeklagte mehrfach die Aufforderung, aufzustehen. Die Ordnungswidrigkeit belegten die Verantwortlichen mit einer Strafe von 300 Euro oder ersatzweise drei Tagen Ordnungshaft. Die Vorsitzende kam im Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft nach. Sie begründete, dass er anhand des Briefes eindeutig überführt werden konnte. „Die Worte waren unterste Schublade“, meinte sie abschließend.