Ob in Soest oder Werl, immer wieder wurde die Polizei auf den Beschuldigten aufmerksam. Die Beamten schilderten vor Gericht, wie der Werler sich bei diesen Einsätzen über sie lustig machte, sie übel beleidigte, sie bespuckte oder versuchte, ihnen Kopfstöße zu verpassen.
Im vergangenen Dezember kam es dann im Werler Kurpark zu einem Angriff auf einen 85-jährigen Rollstuhlfahrer. Der Angeklagte verpasste ihm ohne erkennbaren Grund eine Ohrfeige. Ähnlich unvermittelt stellte sich offenbar im Februar dieses Jahres der Angriff auf einen Mann an der Steinerstraße in Höhe KiK dar. Der 39-Jährige Werler sprang den ihm entgegenkommenden Mann plötzlich an. Beide stürzten auf die Straße. Es kam zu einer Auseinandersetzung, bei der der Angegriffene mehrfach im Gesicht verletzt wurde. Auch der Beschuldigte trug eine Verletzung davon.
Sein Rechtsanwalt wertete die Taten als leichte Formen der Kriminalität. Der Gutachter habe nicht von einer hohen Wahrscheinlichkeit gesprochen, mit der in Zukunft schwerer wiegende Taten zu erwarten seien. Diese brauche es aber, um den schwerwiegenden Eingriff der Unterbringung in einer forensischen Klinik zu rechtfertigen. Sein Mandant sei bei den Taten zwar alkoholisiert gewesen, habe sich dissozial verhalten, habe aber gewusst, was er tue. Das Gericht sollte deshalb eine geringfügige Freiheitsstrafe verhängen.
Der vorsitzende Richter Markus Jäger folgte aber in weiten Teilen der Argumentation der Staatsanwaltschaft. So wurde der Werler strafrechtlich wegen „Schuldunfähigkeit“ freigesprochen. Seine psychische Erkrankung habe seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit wesentlich gemindert, wenn nicht ganz aufgehoben. Jäger sprach von „massiven Impulsdurchbrüchen“.
Im Bericht des Gutachters war auch von Wahnvorstellungen die Rede. So habe der der Werler zum Beispiel berichtet, seine Familie sei gegen eine falsche ausgetauscht worden. Einst habe er gar angenommen, ein Tier bewege sich in seinem Oberschenkel.
Der Richter hält es für möglich, dass auch den Angriffen Wahnvorstellungen zu Grunde lagen. „Welche realen Gründe sollte es dafür gegeben haben?“ Der Angeklagte ist mehrfach vorbestraft, saß unter anderem wegen eines schweren Gewaltdelikts lange in Haft. Auch das spreche für ein „massives Gewaltpotenzial“, so Jäger.
Der Angeklagte, der sich unter dem Einfluss von Neuroleptika vor Gericht ruhig verhielt, nutzte seine letzten Worte, um sich zu entschuldigen. „Es tut mir leid, ich hoffe, dass Sie mir eine Chance geben.“ Doch die sieht das Gericht für ihn nur in einer längeren Therapie hinter geschlossen Türen, bei der sicher gestellt ist, dass er die notwendigen Medikamente wirklich nimmt.