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Unangekündigte Treibjagd: Anwohnerin bangt um das Leben ihrer Katze

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Von: Klaus Bunte

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Ein Warnhinweis steht während einer Jagd am Rande einer Straße.
Ein Warnhinweis steht während einer Jagd am Rande einer Straße. © Andreas Dunker

Eine Frau aus Werl bangte stundenlang um ihre Katze. Grund dafür war eine Treibjagd, die nicht angekündigt war. Doch eine Vorwarnung könnte zu anderen Problemen führen.

Büderich – Britta Janello ist Tierfreundin durch und durch. Zu ihrem Haushalt gehören drei Katzen, und am Büdericher Ortsrand lebend, kann sie ihnen ein Leben als Freigänger gönnen. Was soll schon passieren? Nun, eine Treibjagd auf Niederwild zum Beispiel, direkt am eigenen Haus, mit Schrot auf Fasane und Hasen.

Unangekündigt, sodass Britta Janello am vergangenen Samstag über Stunden hinweg um das Leben ihrer Katze Amy fürchtete, die zu dem Zeitpunkt noch unterwegs war: „Circa 15 Personen, bewaffnet und mit Hunden. Vier bis fünf Stunden lang habe ich sie schießen hören.“ Die gute Nachricht vorweg: Amy kam abends wieder heim, doch „völlig verängstigt hat sie sich unter der Couch verkrochen“, berichtet die Werlerin.

Unangekündigte Treibjagt: Anwohnerin bangt um das Leben ihrer Katze

Bis dahin war die Angst mehr als groß, „und wenn ich im Garten gearbeitet hätte, hätte ich befürchten müssen, dass ich selber eine Kugel abbekomme. Ich habe aus meinem Küchenfenster versucht, sogar weinend, einen Jäger anzusprechen, der hat mich einfach ignoriert. Und bei jedem Schuss denkt man: Das war jetzt meine Katze.“

Sie spreche sich nicht komplett gegen die Jagd aus: „Wenn ein Problemfall besteht, zum Beispiel ein tollwütiges Tier geschossen werden oder ein angefahrenes Reh erlöst werden muss, bedarf es sicher keinerlei Diskussion. Ein Jäger ist wichtig und muss seine Pflichten erfüllen. Aber muss so ein gefährliches Unterfangen nicht rechtzeitig angemeldet werden? Dann hätte ich zumindest eine Chance, meine Tiere einzusperren, und hätte eine große Sorge weniger. Mir berichteten auch mehrere Bekannte, dass sie mit ihren Hunden unterwegs waren und einen gehörigen Schrecken bekommen haben.“

Sie würde sich wünschen, dass man rechtzeitig gewarnt würde, um seine Tiere nicht hinauszulassen: „Jeweils ein großes Schild am Ortsein- und Ortsausgang, das besagt, dass zu einem bestimmten Termin gejagt wird. Aber überhaupt nicht informiert zu werden, das ist nicht fair.“

Gerade auf dem Dorf, wenn man entsprechend vernetzt ist, sagt man Landwirten natürlich, dass sie am betreffenden Tag ihr Vieh im Stall lassen sollten.

Stefan Prott, Hegeringsleiter

Treibjagd am Ortsrand von Werl: Vorwarnung nicht ohne Weiteres umsetzbar

Stefan Prott, Vorsitzender des Hegerings Werl, meint dazu: „Der Vorschlag ist nicht schlecht, aber nicht ohne Weiteres umsetzbar: Sie dürfen an der Straße nichts anbringen, weil das einen Eingriff in den Straßenverkehr bedeuten würde. Das geht nur in einem entsprechenden Abstand.“ Und wer es dann noch bemerkt, sei dahin gestellt. Prott weiter: „Gerade auf dem Dorf, wenn man entsprechend vernetzt ist, sagt man Landwirten natürlich, dass sie am betreffenden Tag ihr Vieh im Stall lassen sollten.“ Zu diesem Kreis gehört Britta Janello natürlich nicht.

Blieben nur zwei Optionen: „Aber würden wir es über die Zeitung ankündigen, drohten wir, auch jene Tierschützer auf den Plan zu rufen, die uns in der Jagdausübung behindern wollen.“ Also doch nur ein Zettelchen in den Briefkasten? Prott bietet Janello das Gespräch an, um solche Situationen künftig zu vermeiden, „denn ihre Sorge ist ja absolut nachvollziehbar.“

Ebenso wie die Enttäuschung, dass die Jäger sie ignoriert hätten: „Man sollte ein paar Worte wechseln können, das ist richtig. Ich selber war nicht dabei, ich bin dort gar nicht berechtigt zur Jagdausübung. Ich kann es mir nur damit erklären, dass ein Jagdtag sehr chronologisch durchorganisiert ist. Da ist es wichtig, dass die Jagenden ihre Positionen einhalten oder gemeinschaftlich vorgehen, um sich nicht gegenseitig zu gefährden.“

Anwohnerin bangt um das Leben ihrer Katze: Treibjagden müssen angemeldet werden

Rein rechtlich sei den Jägern kein Vorwurf zu machen – solange sie nicht tatsächlich eine Katze erlegen, denn dies sei eine Ordnungswidrigkeit. „Sie gehören nicht zum jagdbaren Wild und dürfen nicht erschossen werden”, so die Untere Jagdbehörde, die der Kreisverwaltung angehörig ist. Stefan Prott meint hierzu: „Und selbst, wenn wir versehentlich eine Katze erschießen würden, wäre das für uns noch schlimmer. Das würde ja die Zuverlässigkeit des Jagdausübungsberechtigten infrage stellen. Wir dürften allenfalls Katzen in Lebendfallen einfangen und an die Besitzer oder das Ordnungsamt übergeben.”

Die Pressestelle des Kreises teilt mit: „Wenn es sich um eine jagdbare Fläche handelt, ist dort auch die Jagd erlaubt, unter Berücksichtigung entsprechender Jagd- und Schonzeiten. Es ist durchaus möglich, dass eine Wohnsiedlung an ein Wald- oder Feldgrundstück angrenzt, wo die Jagd ausgeübt werden darf. Schüsse sind über viele Meter hörbar. Druck- und Treibjagden sind erlaubt und müssen bei der Unteren Jagdbehörde nicht angemeldet werden.“

Es gebe auch keine gesetzliche Vorschrift, dass diese im Vorfeld bei den Anwohnern angemeldet werden müssen. „Aus Sicht der Anwohner ist es wünschenswert, wenn dies geschieht. Aus Sicht der Jäger ist dies oft mit viel Aufwand verbunden und manchmal auch mit Schwierigkeiten, insbesondere wenn Jagdgegner dabei sind. Die Verantwortung liegt bei den Jägern. Es gibt gute und weniger gute Beispiele zur Vorgehensweise. Wenn sich Personen jedoch bedroht fühlen, sollte die Polizei kontaktiert werden. Im Nachgang können nur noch grundsätzliche, ggf. rechtliche Dinge geklärt werden.”

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