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Attacke mit Autoschlüssel: Gericht verurteilt 41-Jährigen zu Geldstrafe

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Von: Thomas Nitsche

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Ein 41-Jähriger soll mit einem Autoschlüssel auf Werkstattmitarbeiter losgegangen sein.
Ein 41-Jähriger soll mit einem Autoschlüssel auf Werkstattmitarbeiter losgegangen sein (Symbolbild). © Oliver Krato/dpa

Weil ein 41-jähriger Werler vor Gericht seine Unschuld beteuerte und sich nicht einsichtig zeigte, ist er jetzt zu 900 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Werl – Die Vorsitzende des Strafgerichts und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatten vorgeschlagen, das Verfahren wegen zweifacher Körperverletzung gegen eine Geldauflage von 300 Euro einzustellen. Doch der 41-Jährige wollte von der Einstellung nichts wissen, und sprach immer nur von seiner Unschuld.

Nun muss der Werler nicht nur 600 Euro mehr bezahlen, er ist jetzt auch vorbestraft. Allerdings kann er gegen das Urteil noch in Berufung gehen.

Blutige Verletzung

Am 19. April dieses Jahres soll der Angeklagte gegen 13.45 Uhr zwei Personen mit einem Autoschlüssel verletzt haben. Der Werler soll laut Anklageschrift zu einer Autowerkstatt gefahren sein und sich mit drei Personen angelegt haben. Dabei soll er seinen Autoschlüssel in die Faust genommen haben und die drei Personen mit Stichbewegungen bedroht haben. Einer Person fügte er dabei eine blutige Verletzung am Finger zu. Einen anderen Mitarbeiter der Autowerkstatt verletzte er mit einer Risswunde am Arm.

Der Angeklagte schilderte einen ganz anderen Ablauf der Vorkommnisse. Er meinte, dass sein Wagen schon sechs Monate in der Werkstatt gewesen sei und er sich erkundigen wollte, wann er sein Auto zurückbekommt. Nach einem Streit sollen ihn zwei Männer festgehalten haben. Der Inhaber der Werkstatt habe ihn dabei mehrfach geschlagen. „Ich habe dann Polizei und Krankenwagen gerufen. Warum sollte ich das machen, wenn ich schuld gewesen wäre? Ich bin am Kopf verletzt worden.“

Anders gaben die drei Zeugen die Vorkommnisse wieder. In leicht unterschiedlichen Versionen meinten die Zeugen und Geschädigten, dass der Angeklagte sehr aggressiv aus seinem Auto gestürmt und auf sie zugelaufen sei.

Rangelei

Nach einer kleinen Rangelei soll der Angeklagte zu seinem Pkw gegangen sein und sich den Autoschlüssel geholt haben. „Er hat mit dem Schlüssel gehauen und einen am Finger getroffen“, gab ein Zeuge an. „Ich habe ihn von hinten festgehalten, dabei hat er mich am Unterarm getroffen und mir die Risswunde zugeführt“, sagte ein Geschädigter aus.

Nicht ganz geklärt werden konnte, ob der Inhaber der Werkstatt auch zugeschlagen hatte. Die Zeugen waren sich sicher, dass die Verletzungen durch die Stiche mit dem Schlüssel entstanden.

Nach der Beweisaufnahme war den Beteiligten klar, dass der Strafbefehl in Höhe von 2000 Euro, gegen den der Angeklagte rechtzeitig Einspruch eingelegt hatte, zu hoch ausgefallen war. Deswegen schlug die Vorsitzende eine Einstellung mit einer Geldauflage vor, die der Angeklagte nicht akzeptierte.

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