Verteidiger Kuhlmann erläuterte vor Gericht, wie sich die Dinge im Dortmunder Restaurant damals entwickelten. Es sei ein Haus gewesen, in dem die Stars des Fußballclubs Borussia Dortmund ein- und ausgegangen seien, entstanden durch Kontakte unter den Landsleuten seines Mandanten und mitbedingt dadurch, das es sich in fußläufiger Nähe zum Stadion befindet. Es war die Zeit, als der BVB Meisterschaften feierte. Der Betrieb sei gewachsen, habe sich nicht zuletzt durch die prominenten Gäste einen Namen gemacht – aber die Arbeit wurde dem einen Betreiber zu viel, der andere sollte übernehmen. Beide räumten ein, im Soester Großhandel – betrieben vom Werler und dem Werner – bar und auf Rechnung eingekauft zu haben.
Aber sie sind nicht hingegangen, um möglichst viele Schwarzkäufe zu tätigen; es war keine kriminelle Überlegung.
Aber, betonte Verteidiger Ulrich Grigoleit, der den anderen Dortmunder Gastronomen vertritt: Jene Einkäufe hätten „nicht dem primären Zweck gedient, Schwarzumsätze zu generieren“; eher sei es um Werbeaktionen und Mitarbeiter-Verköstigung gegangen. Die unversteuerten Bareinkäufe hätten beide Männer „gemeinsam verantwortet und abgesprochen“, räumte Grigoleit ein. „Aber sie sind nicht hingegangen, um möglichst viele Schwarzkäufe zu tätigen; es war keine kriminelle Überlegung.“ Die Vorstellungen der Staatsanwaltschaft aus der Anklage habe mit der Lebensrealität im Restaurant nichts zu tun, kritisierte der Verteidiger.
Einer der Hauptangeklagten schilderte vielmehr, dass jene Einkäufe vor allem der Verköstigung der Mitarbeiter des Restaurants gedient hätten, deren Kostenpauschale von 90 Euro im Monat bei weitem nicht reiche. „Dafür bekommt man gerade einen Espresso am Tag.“ Das sei ein Problem für jeden Gastronomen in Deutschland. Aber der Schwarzkauf sei ein Fehler gewesen.
Ein weitere Angeklagter, ein Gastronom aus Ennigerloh, der ebenfalls im Soester Großhandel Schwarzkäufe getätigt haben soll, wird offenbar nicht belangt. Richter Dr. Johannes Kamp stellte eine Verfahrensbeendigung am nächsten Prozesstag (29. September) in Aussicht.
Mit dem neuen „Deal“ am Montag steht der Gastro-Prozess zumindest aus strafrechtlicher Sicht vor dem Ende. Da allerdings das Finanzamt Dortmund zuletzt einem zuvor erarbeiteten Deal zum Begleich der noch offenen Steuerschuld nicht zugestimmt hatte und eine Einigung aus finanzieller Sicht – sprich Rückzahlung der Steuerschuld – damit bislang ausblieb, müssen die finanzrechtlichen Belange und Folgen für die beiden Dortmunder Gastronomen weiter verhandelt werden.