Ziel müsse aber auch sein, dass eine Solaranlage auf dem Dach keine dominierende Wirkung hat, was nicht nur für die Farbe, sondern auch für die Anbringung gilt. Module dürfen nicht aufgestellt sein und die Dachkanten nicht überschreiten.
Die Pflicht zum roten Dach ist allerdings in Werl nicht nur auf den Stadtkern beschränkt. „Es gab eine Phase, da wurde in allen neuen Bebauungsplänen die rote Pfanne festgesetzt“, erläutert Stadtplaner Ludger Pöpsel auf Anfrage. Das habe historische Gründe, kamen doch einst die Tonpfannen dieser Farbe aus Werler Produktion. Das Rot war prägendes Merkmal des historischen Stadtkerns – und ein möglichst einheitliches Stadtbild war gewünscht. „Es entsprach dem Geist der 80er-Jahre“, sagt Pöpsel. Dann kam 1989 die Gestaltungssatzung – und die rote Ziegel wurde zur Pflicht.
Auch in den Ortsteilen gab es diese Vorgaben. Nicht jeder allerdings hielt sich daran. Und das führte vor etlichen Jahren sogar zu einem Rechtsstreit vor dem Oberverwaltungsgericht. Ein Bürger aus Büderich musste daraufhin das schwarz gedeckte Dach wieder entfernen und auf Rot umsatteln.
„Damals hieß es: Das Rot muss festgesetzt sein“, erinnert sich Pöpsel. Und ergänzt: „Heute sehen wir das anders.“ Die Stadt wolle davon abgehen und auch die Bebauungspläne in den Ortsteilen und Randlagen entsprechend ändern. „Lockerer“ sehe die Verwaltung die bislang strengen Vorgaben, die auch über den juristischen Streit hinaus zu Farbwechseln führten: Häuser, die vor Einführung der Gestaltungssatzung schwarz gedeckt waren, hatten erst Bestandsschutz. Wollte oder musste ein Hausbesitzer sein Dach aber erneuern, musste er der Satzung nach im Denkmalbereich auf rot wechseln.
Denn natürlich weiß die Stadt gerade bezüglich der Solardächer um das „Spannungsfeld zwischen Klimaschutz und Denkmalschutz“, wie Hupertz es im Planungsausschuss nannte. Beides habe Verfassungsrang, sei abzuwägen.
Vor dem Hintergrund von Klimawandel und Ukraine-Krieg gewinne die Frage zunehmend an Gewicht, die Verwaltung wolle „mehr Handlungsspielraum geben und offen sein für erneuerbare Energien“. Das entspreche auch dem Wunsch der Bürger: „Mehr Eigentümer wollen ihre Dächer nutzen für Solaranlagen“, sagte Hupertz. Zuletzt war die Gestaltungssatzung 2011 geändert worden. Klar sei aber, dass es auch künftig sensible Gebäude gebe, die es zu schützen gilt und deren Dächer nicht für Sonnenenergie genutzt werden dürfen.
Nun wird weiter an den Überlegungen zur Gestaltungssatzung gearbeitet. „Wir freuen uns auf die Ergebnisse, die wir dann diskutieren“, sagte Ausschussvorsitzender Klaus Eifler (CDU), der daran erinnerte, das die geplante Änderung auf einem Antrag der Christdemokraten basiert.