Sobald ein Unternehmen den Zuschlag für die Erschließungsarbeiten erhalten hat, werde man die Vermarktung angehen, sagt Stadtplaner Ludger Pöpsel. Dr. Tilmann Rademacher, Leiter der Abteilung Recht und Immobilien, hofft, dass diese im ersten oder zum Anfang des zweiten Quartals 2023 starten kann.
Ähnlich wie beim Baugebiet „An Wortmanns Mühle“ mit der Sparkasse sei auch im Werler Norden die Zusammenarbeit mit einem Partner eine Option. „In Büderich haben wir damit gute Erfahrungen gemacht.“
Auch am grundsätzlichen Ziel, junge Familien zu fördern, halte die Stadt fest. Wie genau die Vergabekriterien aussehen werden, sei aber noch Gegenstand von weiteren Überlegungen und rechtlichen Prüfungen, sagte Rademacher. Angesichts der aktuellen Baukostensteigerung müsse man aber auch davon ausgehen, dass die Nachfrage sich nicht mit der in Büderich vergleichen lässt und die Grundstücke nicht gleich mehrfach überzeichnet seien werden.
Nicht so schnell wie im Norden geht es bei den Planungen für das Baugebiet Werl-Süd II voran, wo ebenfalls etwa 30 Wohngrundstücke entstehen sollen. Dort entwickelt nicht die Stadt selbst, sondern ein Erschließungsträger. Doch der städtebauliche Vertrag mit dem Investor sei noch nicht unterschriftsreif, sagt Pöpsel. Stadt und Unternehmen hätten in einigen Detailfragen immer noch Abstimmungsbedarf.
Erst nach Vertragsabschluss werde die Stadt der Politik den Bebauungsplan für den Satzungsbeschluss vorlegen. Bis zur nächsten Sitzung des Planungsausschusses am 14. September werde man dies aber nicht schaffen.