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Stadt untersagt Sonderverkauf im Gewerbegebiet: Logistik GmbH ist sauer

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Von: Gerald Bus

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In dieser alten Kettler-Halle im Gewerbegebiet „Zur Mersch“ wollten ein Discounter und der Logistiker Werneke Sonderverkäufe mit Restposten anbieten. Aber die Stadt untersagte das.
In dieser alten Kettler-Halle im Gewerbegebiet „Zur Mersch“ wollten ein Discounter und der Logistiker Werneke Sonderverkäufe mit Restposten anbieten. Aber die Stadt untersagte das. © Bus, Gerald

Die Firma Werneke Logistic GmbH hat Restposten eines Discounters in den ehemaligen Kettler-Hallen verkaufen wollen. Allerdings machte die Stadtverwaltung dem Vorhaben einen Strich durch die Rechnung.

Werl – Schnäppchen soll es geben, aber eher eingeschnappt sind nun die Beteiligten: Ein namhafter Discounter und die Werneke Logistic GmbH sind nicht gut auf die Stadtverwaltung zu sprechen, weil diese einen Sonderverkauf von Restposten in einer der ehemaligen Kettler-Hallen im Gewerbegebiet Mersch untersagt hat. Der habe nun stattdessen vor einigen Tagen in Bergkamen stattgefunden „und hat dort eingeschlagen wie eine Bombe“, sagt Werneke-Chef Dirk Valerius nicht ohne Zynismus. Die Menschen seien in Scharen gekommen, um Restposten zu ergattern.

Stadt untersagt Sonderverkauf im Gewerbegebiet: „Chance vertan“

Und Werneke-Geschäftsführer Arno Schulte ergänzt: „Chance vertan“. Es sei schade, dass die Stadt diesen Abverkauf von Produkten blockiert habe. Grundsätzlich soll man bei so etwas doch eher Chancen als Risiken sehen. Sein Unternehmen habe in Zusammenarbeit mit dem betreffenden Discounter versucht, ein Geschäft zu generieren.

Darum geht es: Der „namhafte Discounter“ ist Kunde bei Werneke, nutzt viele tausend Quadratmeter des Logistikers als Lagerfläche, auch in den alten Kettler-Hallen im Gewerbegebiet „Zur Mersch“. Ware kommt rein, Ware geht raus – aber es gibt eben auch Restposten aus dem Nicht-Lebensmittel-Bereich. Taschenlampen, Rucksäcke, Zahnbürsten – tausende Dinge, die sich einfach nicht verkaufen lassen haben.

Logistik GmbH ist sauer: 1500 Paletten bleiben stehen

Rund 1 500 Paletten lagern in den Werler Gewerbehallen. Aber jene „C-Ware“ kann über Sonderverkäufe zu Ramschpreisen doch noch an den Kunden gebracht werden. Die Möglichkeit solcher Sonderverkäufe, je ein- oder zweimal im Monat für je drei Tage, habe der Discounter bei der Stadt angefragt. „Wir hätten das platztechnisch und verkehrstechnisch hinbekommen“, versichert Valerius, der aus seinem Unmut über die Ablehnung der Stadt keinen Hehl macht.

Nun habe der Discounter eine geeignete Immobilie in Bergkamen gefunden und die Restware per Lkw dorthin fahren lassen, um sie dort in einem leer stehenden Drogeriemarkt an den Kunden zu bringen – „mit Erfolg“, wie die dortige Zeitung Hellweger Anzeiger berichtet. Menschen hätten bis zu dreieinhalb Stunden im Schneeregen Schlange gestanden, um ein Schnäppchen zu machen bei Preisnachlässen um bis zu 60 Prozent - sogar der Einsatz von Security sei wegen des Ansturms nötig gewesen.

Szenen lieber in Werl als in Bergkamen: „Wäre ein Anziehungspunkt gewesen“

Szenen, die die Werneke-Chefs lieber in Werl gesehen hätten. „Das wäre ein toller Anziehungspunkt für die Werler Bevölkerung gewesen“, sagt Valerius. „Jeder ist doch froh, wenn er preiswerte Artikel erstehen kann.“ Stattdessen hätten die Fahrer ständig nachliefern müssen nach Bergkamen.

„Logistisch gesehen ist das Unsinn“, brandmarkt der Logistiker das nötig gewordene Prozedere. Wenn es funktioniert hätte und es die Chance gegeben hätte, solche Abverkäufe als letztes Glied der Wertschöpfungskette in Werl zu konzentrieren, hätte das nicht zuletzt auch Arbeitsplätze bringen können.

„Außerdem sind aus dem ganzen Ruhrgebiet Kunden in Bergkamen vorgefahren. Einige haben sich womöglich danach auch noch in der Stadt umgesehen“, sagt Arno Schulte. „Auch so etwas würde Werl doch gut tun.“

Stadt untersagt Sonderverkauf im Gewerbegebiet: Vorhaben hätte nichts entgegengestanden

Dass das Vorhaben im Verwaltungsvorstand diskutiert worden ist, durchaus auch kontrovers, bestätigte Stadtplaner Ludger Pöpsel am Freitag auf Anfrage. Im Oktober habe jener Discounter eine erste lockere Anfrage zum geplanten Sonderverkauf von Restware gestellt.

Und Pöpsel räumt ein: Der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet „Zur Mersch“ hätte einem solchen Vorhaben nicht grundsätzlich entgegengestanden – anders als der an der Hammer Straße zum Beispiel. Eine Einzelfallgenehmigung dafür wäre nach einer beantragten Nutzungsänderung und Maßnahmen zum Brandschutz durchaus möglich gewesen.

Tabufläche Gewerbegebiet: Auswirkungen auf Handel in der Innenstadt

Aber dennoch gebe es einen Grund, warum die Stadt das Ansinnen ablehnte: „Wir haben erst 2022 ein Einzelhandelskonzept durch den Rat beschließen lassen, in dem ganz klar steht: Innenstadtrelevante Sortimente sollen generell im zentralen Versorgungsbereich, vornehmlich der Innenstadt, verkauft werden“, erläutert Pöpsel. Andere Flächen seien demnach erst mal Tabuflächen.

Es handele sich also um einen Sonderfall, der aber Auswirkungen haben könne auf den Handel der Innenstadt, zum Beispiel auf Textiliten. Und jener Einzelhandel sei zu schützen. Pöpsel betont: „Wir haben Leitlinien. Und wenn man sie setzt, sollte man sie auch einhalten. Da gilt es letztlich auch, den Anfängen zu wehren.“

Restware konnte in der Stadt verkauft werden: Discounter hat keinen Antrag gestellt

Ludger Pöpsel macht aber auch deutlich, dass die Werler Verwaltung dem Discounter angeboten habe, die Restware in der Stadt zu verkaufen, zum Beispiel in einem leer stehenden Ladenlokal wie Kirschniak oder in einem Zelt auf dem Marktplatz – und eben nicht in einem Gewerbegebiet. „Wir haben auch eine Lotsenfunktion angeboten.“

Den formellen Antrag auf eine befristete Nutzungsänderung habe der Discounter danach aber nicht mehr gestellt, sondern das Vorhaben abgesagt – zumindest auf Werler Boden.

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