Mensing soll zum Beispiel je 12 Euro pro Monat für eine zusätzliche Fahne und ein Werbeschild vor ihrem Geschäft bezahlen. Der kleine Hubschrauber für Kinder vor dem Markt kostet laut Satzung 10 Euro pro Monat. Es gehe ihr nicht darum, gar nichts zu bezahlen, sagt Mensing. „Aber ich finde, das ist in Zeiten, in denen wir uns alle von den Corona-Folgen erholen müssen, das falsche Signal. Wir haben eh schon zu kämpfen. Und irgendwann packt man das einfach nicht mehr.“
Die Stadt investiere mit Hilfe von Fördergeldern in die Beseitigung von Leerständen, vielleicht wäre es ja auch möglich, die bestehenden Läden mit dem Erlassen oder Senken von Gebühren zu fördern, schlägt Mensing vor. Im Stadtentwicklungskonzept gehe es ja darum, die Stadt attraktiver zu machen. „In diesem Zuge sollte die Satzung neu überdacht werden. Es muss darum gehen, die Interessen von Stadt und Händlern in Einklang zu bringen“, findet Mensing. Denn sonst erreiche die Stadt genau das Gegenteil: Händler verzichteten darauf, die Stadt lebendiger zu machen, indem sie Waren präsentieren und für eine schöne Blumendeko sorgen.
Auch Monika Hünnies vom Altstadtbistro findet, dass es notwendig ist, zu überdenken, ob die Sondernutzungsgebühren „noch in diese Zeit passen“. Für sie passt es jedenfalls nicht zusammen, dass die Stadt einerseits ein teures Gutachten in Auftrag gibt, um die Stadt attraktiver zu gestalten, andererseits aber die Gastronomen dafür bezahlen lässt, dass sie die Stadt beleben. „Das Aussterben der Innenstädte ist doch nun mal ein Fakt, an dem wir nicht vorbei kommen.“
Hünnies ärgert sich darüber, dass sie nach dem neuen Einmessen künftig auch für ihren Eingangsbereich zahlen soll, obwohl dort gar keine Tische und Stühle stehen. „Und wenn künftig auch meine Blumenkübel berechnet werden, dann räume ich die sofort weg.“ Dabei ist es ihr eigentlich wichtig, für ein schönes Ambiente in der Fußgängerzone zu sorgen.
Hünnies und Mensing würden sich jedenfalls freuen, wenn gemeinsam mit weiteren Händlern, Wirtschaftsförderung, Stadt und Politik eine Diskussion über das Thema in Gang kommt, bevor die nächsten Gebührenbescheide in den Briefkästen landen.
Dass das Ordnungsamt Außengastronomie und andere Sondernutzungen in der Innenstadt kontrolliert und neu ausmisst, habe nichts damit zu tun, dass die Stadt neue Gebühren erheben oder Bußgelder verteilen will, sagt Fachbereichsleiterin Alexandra Kleine von der Stadt. Hintergrund sei eine konkrete Beschwerde einer sehbehinderten Frau gewesen. Sie habe darüber geklagt, dass die Außengastronomie an einer Stelle in der Fußgängerzone ihr das Passieren sehr schwer mache. Da es sich nach Erkenntnissen des Ordnungsamtes hierbei nicht mehr um einen Einzelfall handeln soll, erfolge derzeit eine Begehung der Fußgängerzone, so Kleine.
Im Fokus stehe dabei das Freihalten von Rettungswegen. Außerdem sollen auch Menschen mit Beeinträchtigungen die Fußgängerzone „mit möglichst wenig Einschränkungen“ nutzen können. In der Corona-Hochphase habe die Stadt die Regeln bewusst etwas großzügiger ausgelegt. Ziel sei es nun, mit Händlern und Gastronomen ins Gespräch zu kommen und einvernehmliche Lösungen zu finden, sagt Kleine. „Grundsätzlich freuen wir uns über jeden Händler, der eine Auslage hat, oder Gastronomen, die ihren Bereich nett dekorieren.“