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Gebühren für Außengastro und Werbung: Geschäftsfrauen fordern offene Diskussion

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Von: Dominik Maaß

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Ob Hubschrauber als Spielgeräte für Kinder oder Werbeschilder und Fahnen als „Kundenstopper“ – Monika Mensing muss für die Nutzung des öffentlichen Raums vor ihrem Vitalmarkt Gebühren bezahlen. Sie findet, das ist ein „falsches Signal“ an die Händler, die sich noch immer von den Corona-Folgen erholen müssen.
Ob Hubschrauber als Spielgeräte für Kinder oder Werbeschilder und Fahnen als „Kundenstopper“ – Monika Mensing muss für die Nutzung des öffentlichen Raums vor ihrem Vitalmarkt Gebühren bezahlen. Sie findet, das ist ein „falsches Signal“ an die Händler, die sich noch immer von den Corona-Folgen erholen müssen. © Dominik Maaß

Als die Mitarbeiter des Ordnungsamtes in diesen Tagen mit dem Zollstock anrückten, schwante einigen Geschäftsleuten in der Innenstadt nichts Gutes. Legt die Stadt bei den Gebühren für Außengastronomie, Werbeaufsteller und Auslagen künftig strengere Maßstäbe an und bittet richtig zur Kasse? Zwei Geschäftsfrauen an der Steinerstraße hielten dies für das völlig falsche Signal. Sie fordern das Gegenteil: Eine offene Diskussion darüber, ob die Gebühren in dieser Form überhaupt noch sinnvoll sind.

Werl - Zuletzt überarbeitet wurde die Sondernutzungs-Satzung im Jahr 2014. Sie regelt zum Beispiel, dass Geschäfte ein Werbeschild und eine kleinere Auslage kostenlos aufstellen dürfen, für weitere Aufsteller aber bezahlen müssen. Die Gebühren für die Außengastronomie betragen monatlich bis zu 2,50 Euro pro genutztem Quadratmeter öffentlicher Fläche.

Vor Corona kassierte die Stadt von den Gastronomen jährlich rund 7500 Euro. Hinzu kamen rund 5700 Euro für Warenauslagen. Um Händler und Gastronomen zu entlasten, verzichtete die Stadt zuletzt auf die Gebühren. Gastronomen müssen erst ab 2023 wieder zahlen.

Monika Mensing vom gleichnamigen Vitalmarkt hält das Beibehalten der Gebühren in der bisherigen Form für nicht mehr angemessen. Vor allem, wenn künftig mit dem Zollstock jeder Stuhl und jeder Blumenkübel abgemessen und eingerechnet würde.

Blumenschmuck, Werbetafeln und Sitzplätze unter freiem Himmel: Monika Hünnies wünscht sich eine Diskussion darüber, ob die Gebühren für Außengastronomie in Zeiten darbender Innenstädte noch sinnvoll sind.
Blumenschmuck, Werbetafeln und Sitzplätze unter freiem Himmel: Monika Hünnies wünscht sich eine Diskussion darüber, ob die Gebühren für Außengastronomie in Zeiten darbender Innenstädte noch sinnvoll sind. © Dominik Maaß

„Das falsche Signal“

Mensing soll zum Beispiel je 12 Euro pro Monat für eine zusätzliche Fahne und ein Werbeschild vor ihrem Geschäft bezahlen. Der kleine Hubschrauber für Kinder vor dem Markt kostet laut Satzung 10 Euro pro Monat. Es gehe ihr nicht darum, gar nichts zu bezahlen, sagt Mensing. „Aber ich finde, das ist in Zeiten, in denen wir uns alle von den Corona-Folgen erholen müssen, das falsche Signal. Wir haben eh schon zu kämpfen. Und irgendwann packt man das einfach nicht mehr.“

Die Stadt investiere mit Hilfe von Fördergeldern in die Beseitigung von Leerständen, vielleicht wäre es ja auch möglich, die bestehenden Läden mit dem Erlassen oder Senken von Gebühren zu fördern, schlägt Mensing vor. Im Stadtentwicklungskonzept gehe es ja darum, die Stadt attraktiver zu machen. „In diesem Zuge sollte die Satzung neu überdacht werden. Es muss darum gehen, die Interessen von Stadt und Händlern in Einklang zu bringen“, findet Mensing. Denn sonst erreiche die Stadt genau das Gegenteil: Händler verzichteten darauf, die Stadt lebendiger zu machen, indem sie Waren präsentieren und für eine schöne Blumendeko sorgen.

„Aussterben der Innenstädte ist nun mal Fakt“

Auch Monika Hünnies vom Altstadtbistro findet, dass es notwendig ist, zu überdenken, ob die Sondernutzungsgebühren „noch in diese Zeit passen“. Für sie passt es jedenfalls nicht zusammen, dass die Stadt einerseits ein teures Gutachten in Auftrag gibt, um die Stadt attraktiver zu gestalten, andererseits aber die Gastronomen dafür bezahlen lässt, dass sie die Stadt beleben. „Das Aussterben der Innenstädte ist doch nun mal ein Fakt, an dem wir nicht vorbei kommen.“

Hünnies ärgert sich darüber, dass sie nach dem neuen Einmessen künftig auch für ihren Eingangsbereich zahlen soll, obwohl dort gar keine Tische und Stühle stehen. „Und wenn künftig auch meine Blumenkübel berechnet werden, dann räume ich die sofort weg.“ Dabei ist es ihr eigentlich wichtig, für ein schönes Ambiente in der Fußgängerzone zu sorgen.

Hünnies und Mensing würden sich jedenfalls freuen, wenn gemeinsam mit weiteren Händlern, Wirtschaftsförderung, Stadt und Politik eine Diskussion über das Thema in Gang kommt, bevor die nächsten Gebührenbescheide in den Briefkästen landen.

Stadt sucht nach „einvernehmlichen Lösungen“

Dass das Ordnungsamt Außengastronomie und andere Sondernutzungen in der Innenstadt kontrolliert und neu ausmisst, habe nichts damit zu tun, dass die Stadt neue Gebühren erheben oder Bußgelder verteilen will, sagt Fachbereichsleiterin Alexandra Kleine von der Stadt. Hintergrund sei eine konkrete Beschwerde einer sehbehinderten Frau gewesen. Sie habe darüber geklagt, dass die Außengastronomie an einer Stelle in der Fußgängerzone ihr das Passieren sehr schwer mache. Da es sich nach Erkenntnissen des Ordnungsamtes hierbei nicht mehr um einen Einzelfall handeln soll, erfolge derzeit eine Begehung der Fußgängerzone, so Kleine.

Freihalten von Rettungswegen

Im Fokus stehe dabei das Freihalten von Rettungswegen. Außerdem sollen auch Menschen mit Beeinträchtigungen die Fußgängerzone „mit möglichst wenig Einschränkungen“ nutzen können. In der Corona-Hochphase habe die Stadt die Regeln bewusst etwas großzügiger ausgelegt. Ziel sei es nun, mit Händlern und Gastronomen ins Gespräch zu kommen und einvernehmliche Lösungen zu finden, sagt Kleine. „Grundsätzlich freuen wir uns über jeden Händler, der eine Auslage hat, oder Gastronomen, die ihren Bereich nett dekorieren.“

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