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Sicherheitsüberprüfung sorgt für Unruhe: JVA-Beschäftigte fühlen sich unter Druck gesetzt 

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Von: Gerald Bus

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Jeder Bedienstete der JVA Werl wird gesondert zur Abgabe der Daten aufgefordert.
Jeder Bedienstete der JVA Werl wird gesondert zur Abgabe der Daten aufgefordert. © Szkudlarek

Die Justizvollzugsanstalt beschwichtigt: Niemand habe die Absicht, die Beschäftigten auszuhorchen. Und es gebe auch „keinen Zusammenhang“ mit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu einer Chatgruppe von JVA-Bediensteten, in denen Bilder mit rechtsradikalem Hintergrund eingestellt und geteilt worden sein sollen. Eher sei die laufende Sicherheitsüberprüfung mit Fragebögen an Beschäftigte ein „ganz normaler Vorgang“.

Werl - Das versichert JVA-Sprecherin Verona Voigt auf Anfrage. Einer, den die Anstalt nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz zu machen verpflichtet sei, „so wie alle Behörden“.

Aber nicht alle Beschäftigten der JVA sehen das so gelassen. Seit der laufenden Ermittlung in Sachen Chatgruppe sähen sich Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen jener Überprüfung ausgesetzt, die auch ins private Umfeld ziele. „Jeder Mitarbeiter samt Partner oder Partnerin und alle Kinder über 14 Jahren müssen sich, was den Social-Media-Bereich betrifft, nun nackt ausziehen“, heißt es in einem Schreiben an unsere Redaktion. Heißt: Man müsse alles angeben, in welchem Bereich sich Beschäftigte und Familienangehörige in den Sozialen Medien bewegen, seien es Facebook oder Instagram; auch Handynummern müssten angegeben werden. Wer das nicht mitmachen wolle, dem werde Zwang angedroht.

JVA kann die Aufregung nicht verstehen

Die JVA kann die Aufregung nicht verstehen. Beschäftigte der Justiz würden nun mal in einem sensiblen Bereich arbeiten. Von „sicherheitsempfindlicher Tätigkeit“ spricht Verona Voigt. Die Abfrage, über die die Mitarbeiter informiert worden seien, fuße auf einem Erlass des Ministeriums. Und es sei purer Zufall, dass das in zeitlicher Nähe zur Veröffentlichung der Ermittlungen zum Chat mit verbotenen Bildern einer WhattsApp-Gruppe passiert.

Fragebogen ist „Verschlusssache“

Zur Verfügung stellen und damit öffentlich machen will die JVA jenem Fragebogen aber auch nach Rücksprache mit dem Justizministerium nicht. Es handele sich nicht um einen normalen Vordruck. „Das ist Verschlusssache“, sagt die Sprecherin. Jeder Bedienstete werde gesondert zur Abgabe der Daten aufgefordert. „Darüber sind alle vorab allgemein informiert worden.“ Solche Überprüfungen gebe es aber schon „seit Ewigkeiten“.

Unterdessen laufen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Arnsberg zur Chatgruppe weiter, sagt Oberstaatsanwalt Thomas Poggel. Sie seien entgegen anderslautender Gerüchte „noch nicht abgeschlossen“.

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