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Mann aus Werl „streichelt“ erneut Kinder: Prozess wird fortgesetzt

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Nach sexueller Nötigung wurde einem Mann aus Werl gerichtlich verboten, Kontakt zu Kindern zu haben. Wegen eines erneuten Vorfalls wird der Prozess fortgesetzt.

Arnsberg/Werl – Mit Zeugenaussagen ist am Landgericht Arnsberg der Prozess gegen einen 32-jährigen Mann aus Werl fortgesetzt worden. Der Angeklagte soll sich im Anschluss an eine Haftstrafe wegen sexueller Nötigung erneut kleinen Kindern genähert haben. Vor allem eine frühere Bekannte ließ deshalb in ihrer Aussage kein gutes Haar an dem Mann.

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gehen auf den 1. April zurück. Der 32-Jährige soll sich an diesem Abend in der Wohnung einer Frau aufgehalten haben – und das, obwohl er wusste, dass die Kinder seiner Gastgeberin auch dort waren und ihm der Kontakt mit Kindern gerichtlich verboten war.

Eine ebenfalls noch anwesende Freundin der Wohnungsinhaberin erinnerte sich vor Gericht an den Abend so: „Er ist gekommen, als die Kinder schon im Bett waren. Irgendwann sind wir Erwachsenen auch alle schlafen gegangen. Doch plötzlich hieß es dann, dass er sich an den Kindern vergangen hat.“

Mann aus Werl „streichelt“ erneut Kinder: Prozess fortgesetzt

Die Kinder sollen mitten in der Nacht nach ihrer Mutter gerufen haben, weil der Angeklagte angeblich an ihrem Bett saß und sie streichelte. „Wir haben ihn dann natürlich sofort rausgeschmissen“, sagte die Zeugin den Richtern.

„Mit solchen Leuten will ich nichts zu tun haben.“ Noch in der gleichen Nacht habe sie ihn als WhatsApp-Kontakt geblockt.
Der 32-jährige Werler verfolgte die Zeugenaussage ohne äußere Regung. Und auch, als später die zuständige Beamtin der Führungsaufsicht ihren Bericht erstattete, blickte er nicht einmal in Richtung der Zeugin.

Die Beamtin, die nach der ersten Haftentlassung darüber wachen sollte, dass der Werler sich nicht noch einmal Kindern oder Jugendlichen näherte, fand auch nur wenig Positives über den Angeklagten zu berichten. „Er war anfangs sehr kooperativ“, sagte sie den Richtern. „Es stellte sich aber schnell heraus, dass alles, was er mir erzählte, mit großer Vorsicht zu genießen war.“

Prozess wegen sexueller Nötigung: Lügen-Vorwurf

Im Grunde soll der Angeklagte die Zeugin die ganze Zeit über hinweg nur angelogen haben.
Nach seiner ersten Verurteilung wegen sexueller Nötigung hatte der Mann die verhängte mehrjährige Haftstrafe bis zum letzten Tag verbüßt.

Anschließend wurde er in das Programm für rückfallgefährdete Straftäter aufgenommen. „Und zwar in der Kategorie A, also der höchsten, die es überhaupt gibt“, sagte die Vertreterin der Führungsaufsicht. Die schlimmen Befürchtungen scheinen sich dann ja auch tatsächlich bewahrheitet zu haben.

Wie hart der 32-jährige Werler für die ihm nun vorgeworfenen Taten und für die Verstöße gegen die Weisung der Führungsaufsicht bestraft werden muss, wollen die Arnsberger Richter noch im Laufe des November entscheiden.

Zum dritten Mal vor Gericht musste auch ein 28-Jähriger: Mehr als vier Jahre nach dem Tod einer Prostituierten auf dem Straßenstrich in Hamm hat in Dortmund der Prozess gegen den Täter begonnen.

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