1. Soester Anzeiger
  2. Lokales
  3. Werl

Unfall am Bahnübergang: Gerichtstermin erneut vertagt

Erstellt:

Von: Dominik Maaß

Kommentare

Unfall am Bahnübergang Tiggesloh
Im Juni 2018 kam es am Bahnübergang Tiggesloh bei Werl-Holtum zu einem Unfall. © Thomas Nitsche

Im Juni jährt sich der Kutschunfall am Bahnübergang Tiggesloh zum fünften Mal. Eine Entscheidung darüber, ob die Bahn Schadensersatz an den Besitzer des demolierten Pferdewagens zahlen muss, steht immer noch aus.

Werl - Und bis es zu einer Entscheidung kommt, wird es wohl auch noch etwas dauern. Denn Anfang dieser Woche fiel zum zweiten Mal innerhalb von zwei Monaten der angesetzte Sachverständigen-Termin aus.

Dieses Mal, weil ein Zeuge fehlte, wie Amtsgerichtsdirektor Frank D. Seidel auf Anfrage erläuterte.

Weil ein Vergleich zwischen den Streitparteien gescheitert ist, ist ein Termin zur Klärung der Schadenshöhe allerdings notwendig. Er wurde nun für den 24. April, 9 Uhr, erneut terminiert.

Schaden von 2400 Euro steht im Raum

Nach diesem Termin haben die Beteiligten erneut Zeit, Stellung zu nehmen. Erst dann kann das Gericht einen Verkündungstermin anberaumen. Im Raum steht eine Schadenshöhe von 2400 Euro.

Ob der Kläger überhaupt Geld von der Bahn bekommt, hängt vom Richterspruch ab. Dass das Gericht die Schadenshöhe prüfen lässt, ist allerdings ein Fingerzeig dafür, dass das Gericht beim Vorfall an der Anrufschranke eine Schuld bei der Bahn sieht. Schließlich wäre die aufwendige Prüfung sonst gar nicht notwendig.

Auch interessant

Kommentare