„Das kann danach zehn Jahre gut gehen, kann aber auch kurzfristig wieder auftauchen – denn wir beheben nur die Folgen, nicht die Ursache.
Schnelles Handeln war vielmehr gefragt. Also wurden einige der beschädigten Natursteinplatten aufgenommen und dabei festgestellt: Der Riss geht durch die gesamte Beton-Bodenplatte. Die ist nur rund sechs bis sieben Zentimeter dick, was damals durchaus üblich war. Sie hat keine tragende Funktion; daher ist der Schaden zwar „nicht gut“; andererseits sind dadurch keine gravierenden Folgeschäden für die Kirche zu befürchten. Aber durch den Riss in der Tiefe können die Bodenfliesen jederzeit wieder Schaden nehmen.
Dass die nun gebrochene Bodenplatte aus einer Renovierung der 50er oder 60er Jahre stammt, ist anzunehmen. Denn die in Sönnern verwendeten Bodenfliesen Jura Gelb und Jura Grau wurden in diesem Zeitraum klassisch verwendet.
Wie es zum Bruch der Bodenplatte kommen konnte, das sei „noch nicht zu hundert Prozent analysiert“, sagt die Expertin auf Anfrage. Aber es gibt eine Vermutung: Die Wurzel eines Baums, die schon im Außenbereich für Schäden im Pflaster gesorgt hatte, könnte verantwortlich sein. Eine weitere, weniger wahrscheinliche Variante: Das Dach „schiebt“, sorgt für Druck auf die Wände, das wiederum sorgt für Spannungen in der Bodenplatte.
Was also tun? Zunächst müsse die „Verkehrssicherheit“ wieder hergestellt werden, sagt die Architektin. Also wird erst mal geflickt, damit die Gläubigen nicht über Bruchkanten im Mittelgang und im Eingangsbereich stolpern. Um wieder einen ebenen Untergrund zu haben, werden auf drei Quadratmetern gebrochene Fliesen ersetzt und die Platten, die sich gehoben haben, angeglichen. Zudem wird verfugt.
Der Riss in der Bodenplatte wird zunächst mit flüssigen Material verklebt – wissend, dass das keine Lösung auf Dauer ist. „Das kann danach zehn Jahre gut gehen, kann aber auch kurzfristig wieder auftauchen – denn wir beheben nur die Folgen, nicht die Ursache“, sagt Maas. Logisch ist: Irgendwann wird die große – und teure – Sanierung wohl kommen müssen. Das nötige Geld dafür muss beim Erzbistum Paderborn angemeldet werden.
Die noch in diesem Jahr folgende Reparaturmaßnahme, die der Kirchenvorstand beschließen muss und für die es eine denkmalrechtliche Erlaubnis braucht, ist für vergleichsweise kleines Geld zu haben: 6 600 Euro sind veranschlagt. Nur wenige Tage werden die Ausbesserungsarbeiten dauern. Eine Grundsanierung würde ungleich teurer – man müsse sicher von einem hohen sechsstelligen Eurobetrag für eine neue Bodenplatte ausgehen.