Nach der im Jahr 2019 fertiggestellten großflächigen Sanierung Kunibertstraße und „In der Linde“ sind die Piktogramme 30 für die Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Asphalt nicht wieder aufgebracht worden. Das hinterfragen die Anwohner.
„Wir werden dort Messungen vornehmen“, sagt jetzt Clarissa Stich vom Ordnungsamt. Ob Handlungsbedarf besteht, werde dann aus den Ergebnissen resultieren. Aus Richtung Hochstraße gibt es das Zone-30-Schild nur an der Einmündung von der Bundesstraße 1.
Dazu erklärt die Abteilungsleiterin, dass einer sogenannten „Überschilderung entgegengewirkt werden solle, die „erwiesenermaßen zu einer allgemeinen Überforderung und Abnahme der Akzeptanz bei den Verkehrsteilnehmern führt“.
Ein Schilderwald führe dazu, „dass nur noch selektiv wahrgenommen wird“, sagt Stich. Das Schild „Zone 30“ gilt für alle nachfolgenden Bereiche bis zur Aufhebung.
Generell gelte, dass „Verkehrsteilnehmer innerhalb geschlossener Ortschaften abseits der Vorfahrtsstraßen mit der Anordnung von Tempo-30-Zonen zu rechnen haben“.
Gegebenheiten wie Wohngebiete abseits des Vorfahrtsstraßennetzes, Rechts-vor-Links-Regelungen und enge Fahrbahnen ohne Längsmarkierungen und Radwege seien immer Indikatoren für eine mögliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h.
Zudem seien Verkehrszeichen und -einrichtungen wie Längsmarkierungen, Vorfahrtsregelungen usw., die eine höhere Geschwindigkeit fördern, unzulässig bzw. nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig.
Verkehrsteilnehmer müssten sich im Zweifel so verhalten, als befänden sie sich in der Tempo-30-Zone. „Der Gesetzgeber erwartet, dass der Verkehrsteilnehmer, der in eine Tempo-30-Zone hineingefahren ist, weiß, dass er sich in einer solchen befindet.“
Das gelte auch an den Einmündungen von Seitenstraßen wie Büdericher Hellweg oder auch Bruktererstraße und Gartenstraße, wo die Beschilderung nicht erneut aufgegriffen wird. „Wir müssen an die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer appellieren“, betont Stich.